Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den 18. Sportbericht 2001 – 2002.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004
betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem
Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Wissenschaft und Technik (371 d.B. und 481 d.B. sowie
7054/BR d.B.)
Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Karl Bader. Ich bitte ihn um die
Berichterstattung.
Berichterstatter Karl
Bader: Ich bringe den Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Abkommen
zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der
Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik.
Der Bericht des Ausschusses liegt in schriftlicher Form vor, ich kann mich
daher auf die Verlesung des Ausschussantrages beschränken.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage
am 7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1
zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen.
Präsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen
liegen keine vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen
Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates
gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse nunmehr auch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrerge-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite