Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 93

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liegt in diesem Fall hauptsächlich in der Kompetenz der Dienstgeber, des Schulerhal­ters, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Für die LandeslehrerInnen hat nun de­ren Dienstgeber Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen sowie eine angemessene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung einzurichten.

Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner müssen zur Verfügung stehen. Ich hoffe nur, dass es in der Praxis zu einer Koordination und zu keinen Kuriositäten kommt, auch wenn es da unterschiedliche Dienstgeber gibt. Es könnte nämlich durchaus der Fall eintreten, dass auf der einen Seite für Schulwarte und Reinigungskräfte und auf der anderen Seite für LandeslehrerInnen verschiedene Sicherheitsfachkräfte und ver­schiedene Arbeitsmediziner ein und denselben Arbeitsplatz und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen haben.

Dass dies natürlich auch mit Kosten verbunden ist, vorwiegend für die Schulerhalter, liegt klar auf der Hand, und ich hoffe nur, dass es bei diesem Thema nicht auch zu so haarsträubenden Aussagen kommt wie bei dieser Diskussion über Schülerquoten, wo beispielsweise ein Personalvertreter der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter in Niederösterreich in seinen Aussendungen, und zwar wider besseres Wissen, argumen­tiert hat, dass der Finanzausgleich in Österreich den Ländern und Gemeinden von der Regierung „aufgezwungen“ wurde. (Bundesrat Gruber: Hat er vielleicht gar nicht Un­recht gehabt!) – Dazu kann man nur sagen: Auch in diesem Bereich stehen Personal­vertretungswahlen vor der Tür! Jedenfalls ist es so, dass der Finanzausgleich gemein­sam ausverhandelt wurde und dass auch die SP-regierten Bundesländer diesem ihre Zustimmung erteilt haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

14.32

 


Präsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Blatnik das Wort. – Bitte.

 


14.33

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Minister! Gospod pre­sident! Gospa ministrica! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates, drage cla­nice in clani zveznega sveta! Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten befürworten das Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz aus dem Jahre 1966 geändert werden, denn dies ist not­wendig. Als Lehrerin kann ich nur sagen: nicht nur notwendig, sondern sehr, sehr wich­tig.

Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen Arbeitsplatz, der geschützt ist und so Dienstunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Er­krankungen vermieden werden – und allen ein Arbeitsplatz ohne gesundheitliche Be­einträchtigung ermöglicht wird.

Jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin hat dafür zu sorgen, dass dies gewährleistet wird. Und dies soll nun auch für die Schulen gelten, und zwar für die Lehrerinnen und Leh­rer, wie ja mein Kollege Vorredner bereits gesagt hat, auch für das Reinigungsperso­nal, für die Schulwarte, aber, worauf vergessen wurde: Vielleicht denken Sie auch ein­mal an unsere Schülerinnen und Schüler!

In einer Klasse befinden sich im Unterricht nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch selbstverständlich Schülerinnen und Schüler – und mir liegen unsere Schülerin­nen und Schüler sehr, sehr am Herzen.

Um hier einige praktische Beispiele zu nennen – ich bin selbst Berufsschullehrerin –: Welche Belastung, welche gesundheitliche Belastungen bei meinen Kolleginnen und Kollegen, bei den Schülerinnen und Schülern, die in einer Kfz-Werkstätte lehren bezie­hungsweise unterrichtet werden, oder die zum Beispiel in einer Tischler-/einer Tischle-


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