Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 118

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Sie haben das in Ihren Ausführungen schon angesprochen: Was die konsequente Anti­atompolitik in Österreich betrifft, gibt es keine Unterschiede in unserer Zielrichtung. Wir verfolgen seitens der Bundesregierung diesen Antiatomkurs in Europa konsequent, und wir legen auch allen unseren umweltpolitischen und politischen Entscheidungen, die wir zu treffen haben, diesen Kurs und diese unausgesprochene Vereinbarung in der Ablehnung der Kernkraft zugrunde. Die Sicherheit der Bevölkerung steht für mich und steht für uns in dieser Frage absolut im Vordergrund. Jede Entscheidung wird an dieser Frage gemessen.

Zur Frage 1 Ihrer Dringlichen Anfrage:

Die Information der tschechischen Atomaufsichtsbehörde ist im Wege der Bundes­warnzentrale im Innenministerium in meinem Ministerium am 7. Juni 2004 um 13.48 Uhr eingetroffen.

Gleichzeitig, so wie das in den Ablaufplänen auch vorgesehen ist, wurden diese Infor­mationen an alle relevanten Ressorts übermittelt, zum Beispiel an das Bundesministe­rium für Gesundheit und Frauen, an das Bundesministerium für Landesverteidigung und an andere. Umgehend und sofort!

Sofort nach Übermittlung wurde von meinen zuständigen Beamten auch der Kontakt mit der tschechischen Atomaufsichtsbehörde hergestellt, um nochmals mündlich die Bestätigung zu erhalten, dass es zu keinerlei Freisetzung von radioaktiven Stoffen ge­kommen ist.

Diese Meldung aus Tschechien wurde auch dadurch unterstützt, dass alle Frühwarn­systeme und auch das österreichische Frühwarnsystem, das wir in Temelín haben, im relevanten Zeitraum keine Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt gemeldet ha­ben. Also eine kongruente Meldung aus Tschechien mit den Daten, die wir vor Ort messen.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Auf Grund der Erstmeldung vom Montag und der österreichischen Messergebnisse war klar, dass es zu keinerlei Gefährdung – und ich bitte, hier auch wirklich, trotz Wahl­kampfzeiten, mit Augenmaß (Bundesrat Mag. Gudenus: Richtig!) zu bewerten – der österreichischen Bevölkerung oder der Umwelt kommen konnte – zu keiner Zeit im Ablauf dieses Tages (Beifall bei der ÖVP) – und die radioaktive Kontamination auf zwei Räume innerhalb des Kontrollbereiches des Kernkraftwerkes beschränkt blieb.

Daraus leitet sich auch die Antwort auf die Frage ab: Warum hat der Bundesminister keine Meldung über die APA hinausgegeben? – Wir haben alle Maßnahmen – Bun­deswarnzentrale, Länderwarnzentralen, Ministerieninformation – so durchgeführt, wie im Ablauf vorgesehen, und zwar transparent, offen und klar kommuniziert.

Zur Frage 5:

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde, wie üblich, von der Bun­deswarnzentrale zeitgerecht – ich habe das schon gesagt – mit allen anderen betroffe­nen Bundes- und Landesdienststellen informiert. Darüber hinaus war auf Grund des Ereignisses sowie des Nichtanschlagens unseres Frühwarnsystems klar, dass kein wie immer gearteter Anlass für Maßnahmen, die von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu setzen wären, gegeben war.

Zu den Fragen 6 und 7:

Da hier offensichtlich erhebliche Missverständnisse bezüglich der im „Melker Protokoll“ vereinbarten Info-Hotline vorliegen, erlauben Sie mir, dass ich detaillierter auf die Frage Berichtswesen, Informations-Hotline, Messstellen eingehe.

 


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