Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 32

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die Verfassung zu halten hat, konkret an den Artikel 23f B-VG, sodass da schon die Möglichkeit besteht, dass wir uns sozusagen im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben bewegen können.

Wenn anspruchsvollere Einsätze notwendig sind und diesbezügliche Anfragen an Österreich gerichtet werden – nochmals: sofern die entsprechenden Mandatierungen gegeben sind –, wird die österreichische Politik zu überlegen haben, ob dieser oder jener Einsatz Sinn macht. Mein Ziel ist es, gerade bei solchen Auslandsmissionen eine breite Zustimmung seitens des Gesetzgebers zu bekommen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister. Wir sind damit am Ende der Fragestunde, die sogar weniger als eine Stunde gedauert hat. Vorgese­hen hatten wir 120 Minuten. Aber bei derart präzisen Antworten kommt man auch mit einer Stunde aus. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben damit die Fragestunde beendet.

Einlauf

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Hinsichtlich der eingelangten, entsprechend vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen mit den Zahlen 1999/AB bis 2005/AB beziehungsweise jenes eingelangten Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, sowie des Schreibens des Bundespräsidenten betreffend seine Entschließung gemäß Artikel 39 Abs. 1 B-VG und eines weiteren Schreibens des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung eines Mitgliedes der Bundesregierung und eines Staatssekretärs unter gleichzeitiger Ernennung eines Mitgliedes der Bundes­regierung und eines Staatssekretärs verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Der 2. Teil der schriftlichen Mitteilungen hat folgenden Wortlaut:

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Garantiegesetz 1977 geändert wird (388/A und 528/NR der Beilagen).

Schreiben des Bundespräsidenten betreffend seine Entschließung gemäß Arti­kel 39 Abs. 1 B-VG:

„Der Bundespräsident

Wien, am 22. Juni 2004

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Anbei übermittle ich die Abschrift meiner Entschließung, mit der ich gemäß Artikel 39 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Bundesversammlung für den 8. Juli 2004 um 11.00 Uhr einberufen habe. U.e. habe ich den Präsidenten des Nationalrates Dr. Andreas Khol informiert.

Das Original der Entschließung wurde dem Herrn Bundeskanzler zur Gegenzeichnung übermittelt.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung

Thomas Klestil

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