Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters gebe ich bekannt, dass der Herr Vizekanzler gemäß § 37 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates seine Absicht bekundet hat, eine Erklärung zum Thema „Personelle Veränderungen in der Bundesregierung“ abzugeben. Diese steht als Punkt 2 auf der Tagesordnung.
Es liegt mir ein von fünf Bundesräten unterzeichnetes schriftliches Verlangen im Sinne des § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, im Anschluss an die vom Herrn Vizekanzler abgegebene Erklärung eine Debatte durchzuführen. Da dieses Verlangen genügend unterstützt ist, werde ich ihm ohne weiteres stattgeben.
Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt und von mir zugewiesen sind jene Beschlüsse des Nationalrates sowie jene Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet. Ich habe diese Vorlagen und die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und Ordner für das zweite Halbjahr 2004 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 3 und 4, 5 bis 7, 12 bis 14, 15 bis 18 sowie 19 und 20 der Tagesordnung jeweils unter einem zu verhandeln.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
1. Punkt
Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie
der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2004
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Nachdem mit 1. Juli 2004 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Wien übergegangen und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die an erster Stelle entsandte Vertreterin dieses Bundeslandes zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Jürgen Weiss lautet.
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