Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 74

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Folgendes ist mir in diesem Zusammenhang noch aufgefallen: In den Unterlagen stand zu lesen, dass die Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes keine finanziellen Aus­wirkungen haben wird, weil es nur eine technische Änderung ist. Meines Erachtens müssten, wenn neue Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden, die landwirt­schaftlichen Produkte dann auch auf diese Pflanzenschutzmittel untersucht werden können. Das heißt, es müsste sehr wohl finanzielle Auswirkungen haben, zwar nicht unbedingt auf den betreffenden Budgetposten, so doch wohl auf den Budgetposten Ernährungssicherheit, auf den Posten also, wo das Geld dafür ausgegeben wird, dass sich der Konsument sicher sein kann, dass Produkte, die in Österreich produziert wer­den, nicht übermäßig mit Pflanzenschutzmitteln belastet sind.

Wie gesagt: Ich schätze, dass Sie zuhören, und würde mich auch freuen, wenn Sie mir heute ein paar Antworten geben würden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sicher!)

Die EU-Richtlinie besagt meines Wissens nicht, dass diese Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln, die in den Niederlanden und in Deutschland zugelassen sind, für uns unbedingt notwendig ist. Es handelt sich also meines Wissens nicht um eine Umset­zung der EU-Richtlinie. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen: Warum machen wir das? Warum sagen wir als Österreicher nicht: Wir überprüfen auch die Pflanzen­schutzmittel, die in den Niederlanden und Deutschland zugelassen sind, nehmen sie dann in unser Register auf und lassen sie zu! (Bundesrat Ing. Haller: Der Wettbewerb verlangt es!)

Meine nächste Frage ist: Wer ist zuständig dafür, welche Grenzwerte bei diesen neuen Mitteln einzuhalten sind? Dazu gab es zwei schriftliche Anfragen, und einmal hat es geheißen, Sie seien zuständig, und ein anderes Mal gab man zur Antwort, Sie gemein­sam mit der Frau Gesundheitsministerin seinen zuständig. Es würde mich einfach in­teressieren, wer jetzt wirklich zuständig ist.

Dann würde ich natürlich auch gerne wissen, welche Grenzwerte es sein werden, die niederländischen oder holländischen oder unsere. Bei Paprika gibt es meines Wissens so ein Mittelchen, für das bei uns der Grenzwert um die Hälfte niedriger ist als in Hol­land. Das heißt also, es ist schon ausschlaggebend, und zwar sowohl für den Landwirt als auch für den Konsumenten, welche Grenzwerte hier gelten. Wenn ein Landwirt also laut Anweisung im Beipacktext dieses Pestizid wie ein holländischer Landwirt aus­bringt, dann hat er das Problem, dass er in Österreich damit die Grenzwerte um das Doppelte überschreitet.

Dazu möchte ich Ihnen noch sagen: Gerade beim Paprika habe ich meinen Kindern immer gesagt, dass wir diese drei verschiedenfärbigen Paprika aus Spanien, Holland oder woher auch immer nicht kaufen. Die wurden einmal überprüft und haben sich dabei als ganz fürchterlich pestizidbelastet herausgestellt. Wenn ich bedenke, dass wir jetzt die gleichen Pestizide zulassen, dann finde ich das traurig. Bisher habe ich immer geglaubt, dass ich mich darauf verlassen kann, dass wir in Österreich doch bessere Standards haben.

Meine nächste Frage wäre, wann es möglich sein wird, dass die entsprechenden Labortests wirklich umfassend durchgeführt werden. Wann wird es möglich sein, dass die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wirklich alle Pestizide austesten kann? Wer wird diese Überprüfung finanzieren?

Meine letzte Frage ist: Habe ich als Konsument ein Anrecht darauf, zu wissen, welche Pestizide in einem Nahrungsmittel enthalten sind oder nicht, oder muss ich mich darauf freuen, dass Global 2000 oder etwa die Arbeiterkammer hin und wieder einmal Tests macht und mir sagt, ob irgendeine Gemüsesorte in Österreich belastet ist oder nicht? Ich würde mir wünschen, dass ich da von offizieller Stelle Informationen bekäme und mich nicht auf NGOs verlassen müsste. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sie können


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