Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 76

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haben, also von der Koalitionsregierung, dass sie dieses Gesetz in Kraft setzen. Es ist verantwortungsbewusst dem Konsumenten gegenüber, und es ist dementsprechend auch mit verantwortungsvollem Ethos vom Gesetzgeber beraten worden. Es ist natür­lich so, wie es Kollege Kraml sagt, aber auch Kollegin Konrad, nämlich: Man kann über den einen oder anderen Punkt kritischer und anderer Meinung sein. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Kerschbaum!) Unbestritten! Dennoch meine ich, dass hiemit sehr viel geleistet wurde. Dass zum Beispiel das Pflanzenschutzgesetz und der Konsumen­tenschutz zu wenig weit gehen, wie es Kollege Konrad angedeutet hat, trifft meiner Meinung nach nicht zu. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Kollegin Kerschbaum!) Sie reichen weit genug, denn es werden bei uns nur wenige Bürger mit Lebensmittelkrank­heiten in Spitäler eingeliefert oder zu den Ärzten gebracht, und wir haben eine sehr hochwertige Qualität der Güter, die verkauft werden.

Das, was vielleicht auf der Strecke bleibt – und das ist nicht diesem Gesetz anzulas­ten –, ist das, was ich als Kritik einbringe, nämlich dass wir eben offene Grenzen haben und der Feinkostladen Österreich durch Lebensmitteltransporte, die zu höchst günstigen Bedingungen nach Österreich hereingelangen können, zerstört wird. Der österreichische Produzent, der österreichische Bauer bleibt dadurch wahrscheinlich mehr oder minder immer mehr auf der Strecke.

Ich bin ein Anhänger einer sehr antiquierten Anschauung. Schon um 1800 hat ... (Bun­desrat Schennach: Das wissen wir! – Heiterkeit.) Schon um 1800 hat Johann Fichte den „geschlossenen Handelsstaat“ propagiert und damit ausdrücken wollen – Sie kön­nen es in der Bibliothek ausheben lassen, ein Reclam-Heftchen –, dass jeder Staat, jede Gebietskörperschaft die Produkte, die er/sie benötigt, im eigenen Rahmen, in der eigenen Gebietskörperschaft produzieren soll. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Küh­nel.) – Ja, Kollege Kühnel, wir wissen schon, dass die Zeit weitergegangen ist. Aber ich glaube und bin überzeugt davon, dass die österreichischen Bauern – so gut es auch vom Gesetzgeber versucht wird – auf Grund europäischer Richtlinien nicht den leichtesten Stand haben.

Ich möchte das Pflanzenschutzmittelgesetz herausnehmen und feststellen, dass wir Richtlinien umsetzen werden, die sehr wichtig sind. Zum Beispiel die Richtlinie 1999/45 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitung ist in Bezug auf Pflanzenschutzmittel bis zum 30. Juli dieses Jahres umzusetzen. Oder die Richtli­nie 2003/82 hinsichtlich der Standardsätze für besondere Gefahren- und Sicherheits­hinweise für Pflanzenschutzmittel ist ebenso umzusetzen.

Wir erkennen also, dass hier auch die EU durchaus für die Konsumenten, für die Verbraucher wichtige Hinweise gibt. Natürlich sind moderne technische Mittel nicht gefahrlos. Aber diese Gefahren werden bei jeder Gesetzesnovelle, die hier gemacht wird und die uns zum Teil auch von der EU vorgegeben wird, eingeschränkt.

80 Prozent lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Wir haben die Möglich­keit, gentechnisch nicht veränderte Lebensmittel zu kaufen; niemand ist gezwungen, Lebensmittel zu kaufen, die er nicht will. Die Verpackung wird es aufzeigen, und lassen wir dem Konsumenten – wir sprechen vom mündigen Bürger – doch die Wahl, was er kaufen will. Sicherlich wird er sich einerseits nach seinen Bedürfnissen richten, ande­rerseits in sein Portemonnaie schauen und dann die Wahl treffen, die für seine Bedürf­nisse, für seine Finanzsituation die entsprechende ist. Ich habe keine Angst, dass große Vergiftungserscheinungen in Form einer Seuche in der Republik ausbrechen werden. Das Gegenteil wird der Fall sein, die Bürger werden sich entsprechend ver­nünftig zu verhalten wissen.

 


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