Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 77

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wichtig scheint mir auch zu sein, dass die Klarstellung hinsichtlich der Kostentragung der Probeuntersuchung bei der Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetzes endlich aufgegriffen und durchgeführt wird. Es sind Unklarheiten, die heute in einigen dieser acht Gesetze bereinigt werden, und diese acht Gesetze bringen es mit sich, dass man sie zusammen in einem Gesetz darstellt.

Ich kann Ihnen eines sagen, lieber Kollege Kraml. Sie können sich erinnern, wie auch wir Freiheitliche vor einem Jahr hier ein Gesetz eine Zeit lang gestoppt haben. Das war ein Gesetz, auf Grund dessen Sie gesagt haben, der Verfassungsgerichtshof und der Rechnungshof haben da auch ihre Bedenken gehabt, so wie wir sie hatten.

Diesmal haben wir keine Bedenken. Wir stimmen nicht nur aus Koalitionstreue, son­dern im Bewusstsein der Güte der Gesetze sehr gerne zu. (Beifall bei den Freiheit­lichen.)

13.03

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminis­ter. – Bitte.

 


13.04

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu ein paar Vorwürfen oder Bedenken Stellung nehmen, die geäu­ßert wurden zu einer, wie ich glaube, sowohl was die Konsumenten, aber auch was die Landwirtschaft betrifft, wichtigen Gesetzesänderung,.

Herr Bundesrat Kraml, Sie haben hier „durchpeitschen“, „verschleiern“ und sonstige Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz vorgebracht. Ich sage Ihnen ganz offen: Wir hatten alle Gesetze getrennt in Begutachtung, mit einer ausgiebigen Begutachtungsfrist – ich glaube, sechs Wochen pro Gesetz! Ich vertraue schon darauf, dass natürlich auch die Opposition mit ihren Experten, mit ihren Fach­kräften die Möglichkeit hat, innerhalb von sechs Wochen jedes einzelne Gesetz zu begutachten und Stellung zu nehmen. Wir haben dann im Sinne der Verwandtschaft der einzelnen Gesetze, weil nämlich alle im Agrarrecht angesiedelt sind, diese Gesetze als eine Gesetzesmaterie zusammengefasst. Klare Transparenz, klare Begutachtungs­frist und Nachbegutachtungsfrist, Zusammenfassung in einer Sammelnovelle – ich sehe also nicht, dass man hier von „durchpeitschen“ oder „verschleiern“ auch nur im Ansatz reden kann.

Was sind die Ziele des Agrarrechtsänderungsgesetzes und der darin enthaltenen Ge­setze? – Zwei Dinge stehen im Vordergrund: erstens, den Konsumenten Vertrauen und Sicherheit zu geben, zweitens aber auch den Bauern klare Rahmenbedingungen dafür zu geben, wie sie in Zukunft in den einzelnen Bereichen, zugegebenermaßen in sehr sensiblen Bereichen, wirtschaften können. Das Gesetz erfüllt diese politischen Ansprü­che ganz klar und deutlich.

Was ist enthalten? Was sind die Eckpunkte? – Mit dem Pflanzenschutzgesetz wird im Wesentlichen eine Harmonisierung der Probenahmeverfahren herbeigeführt, was zu einer klaren Effizienzsteigerung führen wird!

Was das Pflanzenschutzmittelgesetz betrifft, so möchte ich hier auch etwas sagen. Da werden in den Debatten Äpfel mit Birnen verglichen, Kraut und Rüben vermischt. Wenn Sie „Killertomaten“ zitieren, Herr Bundesrat Kraml, dann müssen Sie auch dazusagen, dass der Agentur für Ernährungssicherheit zum Teil auch Tomaten vorgelegt wurden, die bewusst mit Pestiziden belastet waren, die zu Testzwecken auch mit solchen Pes­tiziden belastet waren, die üblicherweise im Tomatenanbau auch nach der niederländi­schen Zulassung nicht angewandt werden, die zum Beispiel nur auf den Boden aufge-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite