bracht werden, aber niemals auf die Frucht. Dass dann die Agentur für Ernährungssicherheit dieses Mittel nicht finden konnte, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt nicht an der Agentur für Ernährungssicherheit, sondern liegt an dem atypischen Aufbringen von Pestiziden in einem Anwendungsbereich, in dem sie nicht zugelassen sind.
Auch das muss man ganz klar und deutlich sagen. Man muss in der Diskussion immer sehr genau voneinander trennen. Ich sage auch, es ist nicht angebracht, angesichts unserer Dichte an Kontrollen den Konsumenten unnötig zu verunsichern.
Wenn Sie, Frau Bundesrätin Kerschbaum, mich nach den Höchstwerten fragen, so wissen Sie, dass die österreichischen Höchstwerte gelten, dass für jene Wirkstoffe, die in Holland und Deutschland zugelassen sind, die österreichischen Grenzwerte gelten. Dort, wo Wirkstoffe neu zugelassen werden, wird die Agentur für Ernährungssicherheit – zuständig ist das Bundesministerium für Soziales und Generationen – die entsprechenden Grenzwerte in einem klaren Verfahren festzulegen haben. Ich denke, das ist eine ganz klare Kommunikation zu den Konsumenten. Ich sage auch dazu, wir haben natürlich – das zeigen auch manche Proben, vor allem bei ausländischer Ware; das war auch mein Einwurf während Ihrer Rede – bei ausländischer Ware oftmals Mengenüberschreitungen.
Eines muss ich Ihnen auch sagen, wenn Sie mich fragen, warum es die Zulassung von niederländischen Pflanzenschutzmitteln in Österreich gibt. Klar ist, dass holländische Tomaten, niederländische Tomaten seit Jahren mit den dort zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in Österreich angeboten werden. Daher frage ich Sie: Warum sollten wir unseren Bäuerinnen und Bauern nicht den Wettbewerb auf gleicher Augenhöhe ermöglichen? – Aber mit unseren Vorrausetzungen, mit unseren Grenzwerten! Das ist das Angebot, das ist die Botschaft: Wettbewerbsgleichheit in der Produktion und nicht nur bei den Produkten im Regal. Das ist seit Jahren bereits der Fall.
Was die Frage Saatgutgesetz und Gentechnik betrifft, weise ich darauf hin, dass ich auch in diesem Rahmen, hier im Bundesrat, mehrmals ganz klar meine skeptische und ablehnende Stellung zur Gentechnik geäußert habe. Im Bereich Pflanzen und Aussaat von gentechnisch verändertem Saatgut hat sich nichts verändert. Ich habe in Brüssel, ich habe in allen Bereichen, in denen ich dafür verantwortlich bin, dies auch entsprechend klargemacht. Was hier im Saatgutgesetz vorgesehen ist, ist eine Verordnungsermächtigung, die es ermöglicht, dann, wenn die Zulassung kommt – es ist noch nicht so weit –, rasch und effizient die Antwort, die politische Antwort auch rechtlich zu geben. Damit ist Vorsorge dafür getroffen, dass wir unsere Skepsis zum gegebenen Zeitpunkt klar und deutlich, effizient und schnell darbringen können.
Was die Frage der Gentechnik insgesamt betrifft, haben Sie von Studien gesprochen: Umweltbundesamt, Agentur für Ernährungssicherheit, Koexistenz. – Ja, diese Studien gibt es. Wir sind in einer Arbeitsgruppe mit den Bundesländern übereingekommen, dass die Bundesländer in jenen Gesetzebereichen, in denen sie Antworten auf die Gentechnik-Herausforderung geben können – zum Beispiel Bodenschutzgesetz, Naturschutzgesetze, andere Gesetzesmaterien –, Antworten geben. Das Gentechnikvorsorgegesetz in Kärnten ist ein Beispiel, Salzburg wird nächste Woche im Landtag intensiv ein Landesgesetz beraten, und Maria Rauch-Kallat – ich bin ja für die Gentechnik nicht zuständig – wird auch, was die Frage Gentechnikgesetz-Umsetzung betrifft, dementsprechend eine Antwort geben.
Alles insgesamt – Ländergesetze, die Bundesmaterie mit der Frage der Haftung und Regelung der Koexistenz, meine Verordnungsermächtigung im Saatgutgesetz – wird ein rundes Bild ergeben, damit wir die Herausforderung der gentechnisch veränderten Pflanzen in Zukunft gemeinsam effizient bewältigen. (Bundesrätin Kerschbaum: Wann
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite