Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 79

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werden wir das Bild sehen?) – Sie werden das Bild in Kürze sehen. Es reimt sich bereits zusammen: Die ersten Bundesländer – Kärnten, Salzburg – beginnen effizient mit der Umsetzung, Niederösterreich ist in der Vorbereitungsphase.

Sie dürfen auch eines nicht vergessen – das möchte ich für diejenigen sagen, die nicht unmittelbar im landwirtschaftlichen Bereich beschäftigt sind –: Mit dem heurigen An­bau, der für das ganze Jahr abgeschlossen ist, hat sich die Frage der Gentechnik für heuer erledigt. Frühestens im Frühjahr des nächsten Jahres, nämlich zur Aussaat, wird dieses Problem schlagend werden. Wir haben Zeit, und bis dahin werden wir kluge Entscheidungen auf Länder- und auf Bundesebene getroffen haben.

Was die Frage Weingesetz betrifft, haben Sie übereinstimmend gesagt: ein wichtiger und richtiger Schritt zur Effizienzsteigerung, auch was Erntemeldungen und viele andere Bereiche betrifft.

Zwei Dinge oder drei Dinge, die ich noch ansprechen wollte: Erstens ist die Frage der Ausgliederung von Bundesamt und Forschungszentrum für Wald – darüber gab es heute keine Debatte – ein wichtiger Teil auch in der Strategie des Hauses. Dies ist eine Ausgliederung, die nicht von der Spitze, vom Minister, gewünscht und durchgezogen wurde, sondern eine Ausgliederung eines Amtes, in dem die Belegschaft, die Füh­rungsspitze dieser Forschungsanstalt von sich aus Vorschläge und Wünsche geäußert hat, in die Selbstständigkeit entlassen zu werden. Das ist ein wichtiger, richtiger Punkt, es ist gut vorbereitet, die Budgets sind vorgesehen. Ich denke, auch das ist ein Meilen­stein auf dem Weg in die Zukunft, was diese Anstalt betrifft.

Forstgesetz: Herr Bundesrat Kraml, glaube ich, hat gesagt: Die Wohlfahrtswirkung wird über Bord geworfen. – Keine Rede davon! Wenn Sie sich in der Begutachtung mit die­sem Gesetz sechs Wochen lang auseinander gesetzt hätten, hätten Sie gesehen, wel­chen Inhalt das Forstgesetz hat. Die Wohlfahrtswirkung wird nicht berührt, sondern wir müssen eine verbale Bereinigung herbeiführen, was die Objektschutzwälder betrifft, weil das dort keinen Sinn hat. Die Wohlfahrtswirkung des Waldes ist im Forstgesetz ganz woanders geregelt und gilt für alle Wälder dieses Landes unverändert weiter. – Dies erstens.

Zweitens denke ich, was das Forstgesetz betrifft, dass wir mit der Forstgesetz-Novelle den richtigen Schritt in die richtige Richtung schon vor ein, zwei Jahren getan haben. Es steht bei dieser Gesetzesnovelle die Frage der freien Begehbarkeit des Waldes überhaupt nicht zur Diskussion! Das ist eine Unterstellung, die sehr gefährlich ist. Nie­mand denkt daran, die freie Begehbarkeit und die Rechte zu schmälern. Aber ich sage auch dazu – im Sinne der Grundeigentümer –, es denkt auch niemand daran, den un­gehinderten Zugang, Befahrbarkeit und Sonstiges im Wald zu öffnen. Das ist der Punkt, was den Zugang betrifft, und das werden wir auch entsprechend klarmachen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu Frau Bundesrätin Kerschbaum, weil Sie gesagt haben, einzelnen Punkten könnten Sie zustimmen – aber vielleicht sagt das noch Herr Bundesrat Schennach –: Sie haben auf das vergessen, was wir im Hinblick auf das Bundesamt für Wasserwirtschaft tun. Das Institut Ökostation Waldviertel wird erstmals rechtlich abgesichert. Allein schon aus diesem Grund könnten Sie wohl diesem Sammelgesetz Ihre Zustimmung geben. Ein wichtiger Punkt: Die Ökostation Waldviertel wird nach langer Diskussion, nach vie­len Jahren, erstmals rechtlich abgesichert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.13

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schenn­ach. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Schennach – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wie die Dinge durch Zufall aufeinander treffen!)

 


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