Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 83

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Kosten, sondern sicher auch um die Arbeitsplätze, um die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards. Das können Sie auf keinen Fall vergessen.

In Österreich geschieht sehr viel, und ich glaube, Österreich hat Vorbildwirkung in Europa, und wir machen etwas daraus. Das sollte – und das würde ich einfordern – auch die Opposition einmal gutheißen, dass Österreich hier weltweit und in Europa führend ist. Warum kommt immer nur Kritik und wird nicht auch einmal eingestanden: Danke, Österreich, ihr seid führend!? (Beifall bei der ÖVP.)

Wir brauchen unbedingt – da muss man aufpassen, bei allen Genauigkeiten und Sen­sibilitäten, die in einer Gesellschaft sicher hoch anzusetzen sind – Wettbewerbsgleich­heit, Sicherheit, Verlässlichkeit und klare Rahmenbedingungen, so, wie es der Minister oft erwähnt. Die Konsumenten brauchen Vertrauen, Sicherheit und Qualität, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Verunsicherungen sind aber angesichts dieser Novelle, glaube ich, überhaupt nicht angebracht und schaffen kein Vertrauen und keine Sicher­heit.

Das gilt auch bei diesem Agrarrechtsänderungsgesetz mit Novellen, die oft minimal sind und – Sie haben Recht – keine Sammelgesetze sind. Bitte, dieses Sammelgesetz, wenn Sie es so bezeichnen wollen, ist eine Materie! Man sollte nicht kleinlicher wer­den ... (Bundesrat Schennach: So wie das Budgetbegleitgesetz, meinen Sie?) – Das Budgetbegleitgesetz, genau, ist im Vergleich zu diesem Gesetz ein anderes Thema – war aber auch ein gutes, bitte! (Heiterkeit des Bundesrates Schennach.)

Ich muss wirklich sagen, die Sensibilität der „Kronen Zeitung“ oder die Sensibilität mancher wirklich gescheiter Leute, wie ich zum Beispiel die zwei Redner der Grünen einschätze (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Heute bekommen wir wieder Rosen!) – da muss ich wirklich sagen: Bitte akzeptieren Sie das, kein Bauer verwendet gern Pflan­zenschutzmittel! (Bundesrat Schennach: Ja, ja!) Ihr Einsatz ist aber oft notwendig. Mittel aus den Niederlanden oder aus Deutschland brauchen ein eigenes Zulassungs­verfahren – es sei nochmals darauf hingewiesen.

Sehr erfreut bin ich aber trotzdem darüber, dass der biologische Landbau in Österreich federführend in ganz Europa ist.

Zu meinem Lieblingsthema, zur Novelle im Weingesetz: Hier haben wir ungefähr den gleichen Fall. Das Weingesetz hat die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Qualitäts­weine gestärkt und sichergestellt, dass österreichische Weine auf den ausländischen Märkten punkten können – mit großem Erfolg, wie wir sehen. Was aber zunehmend auffällt, ist Folgendes. Während ausländische Weine in ihrer Werbung den Eindruck von Familienbetrieben erwecken, entspricht dieses Bild viel eher den österreichischen Realitäten. Genauso ist hier aufzupassen, dass man nicht den kleinen Betrieb mit unnötigen Gesetzen irgendwo zu Tode martert.

Weine zum Beispiel aus Australien, Neuseeland, Chile oder Kalifornien, die so ge­nannten Überseeweine, drängen in mittlerweile durchaus annehmbaren Qualitäten zu äußerst niedrigen Preisen in immer höherem Ausmaß auf unseren heimischen Markt, vor allem über die beiden Handelsketten. Ermöglicht wird dies insbesondere durch durchwegs großzügige rechtliche Rahmenbedingungen in den Ursprungsländern.

Vor diesem Hintergrund ist die österreichische Weinwirtschaft in großer Gefahr und sind gesetzliche Vorgaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Ich denke, bei dieser Novelle ist das gelungen. Die Alternative wäre die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage ohne Erlangung der oben dargestellten Vorteile gewesen.

Daher begrüße ich diese Novellierungen, denn sie bestärken den österreichischen Weg: einen Weg der Kostensenkung, wie er notwendig ist, und gegen die Industriali­sierung des Weinbaus und der Landwirtschaft.

 


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