Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 91

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habe es schon im Ausschuss angesprochen: Es geht um die Luftschadstoffbelastung und um den Zustand der Baumkronen.

Ich bin im Ausschuss darauf aufmerksam gemacht worden, dass das mit der Verlich­tung der Baumkronen ja nicht so schlimm sei, weil ich gesagt habe, 5 Prozent weniger nicht verlichtete Baumkronen in einem Jahr erscheinen mir doch als ziemlich viel. Ich bin dann auf diese schöne Graphik im Bericht aufmerksam gemacht worden. Aber auf dieser Graphik sehe ich letztendlich genau dasselbe: Innerhalb von einem Jahr gibt es 5 Prozent weniger nicht verlichtete Baumkronen. Auch bei den stark verlichteten Baumkronen gibt es eine Erhöhung von 0,7 Prozent auf 1,2 Prozent seit 1995. Also man kann nicht davon sprechen, dass sich der Zustand des Waldes besonders ver­bessert hätte. – Im Gegenteil!

Natürlich, vom Waldsterben reden wir jetzt nicht mehr so oft. Die Belastung mit SO2 und Schwefel ist zurückgegangen, das stimmt. Wir haben aber neue Belastungen dazubekommen: Die Ozonbelastung ist im Vorjahr sicher schwer zum Tragen gekom­men. Ich denke, dass wir gerade bei den Luftschadstoffen doch auch etwas tun müss­ten, dass wir also nicht nur die Schädigungen aufzeichnen, sondern auch etwas gegen diese Schädigungen unternehmen müssten.

Als Forstminister kann man nicht so besonders viel darauf einwirken, dass weniger Luftschadstoffe in die Umwelt gelangen; allerdings sind Sie meines Wissens auch Umweltminister. Gerade in der Umweltpolitik gibt es aus meiner Sicht zwei Beispiele, wo man sehr wohl noch etwas unternehmen könnte, damit diese Luftschadstoffe – hier in erster Linie das Ozon – abnehmen.

Ein kleines Beispiel, beziehungsweise zwei Beispiele, habe ich parat: Wir haben be­kanntlich in Korneuburg die A 22. Es wurde zuletzt bei uns im Gemeinderat beschlos­sen, dass diese A 22 ausgebaut wird, ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch­zuführen. Ich habe mir die Unterlagen genau angeschaut und habe dann unter ande­rem bemerkt, dass die Korneuburger Au von den Messungen betreffend sowohl Lärm als auch Luftschadstoffe komplett ausgenommen war. Und die ASFINAG hat mir erklärt: Solange es keine UVP gibt, brauchen wir das auch nicht zu untersuchen! – Ge­nau so haben die Herren von der ASFINAG es mir mitgeteilt. (Ruf: ... Ländersache!) – Ja, Ländersache. Darauf will ich ja hinaus.

Es wäre nun so, dass es in der Bevölkerung sehr viele Menschen gibt, die diese Um­weltverträglichkeitsprüfung gerne in Anspruch nehmen, gerne beantragen würden. Lei­der hat aber nur die Gemeinde die Möglichkeit, diese Umweltverträglichkeitsprüfung beziehungsweise ein Feststellungsverfahren zu beantragen. Meines Wissens gab es jetzt einen Fall bezüglich einer Schottergrube, zu dem es auch ein EuGH-Urteil gibt, in dem festgestellt wird, dass es doch so sein sollte, dass auch ein Anrainer eine Umwelt­verträglichkeitsprüfung beantragen kann, und nicht nur die Gemeinde.

Ich denke, das wäre ein Bereich, wo es wirklich wichtig wäre, dass man auch als Um­weltminister das Anliegen unterstützt, dass eben nicht nur die Gemeinde dieses Fest­stellungsverfahren beantragen kann, sondern auch die Anrainer, die ja auch betroffen sind.

Letztendlich ist es so: Auf Grund dieses Ausbaues der A 22, im Zuge dessen es jetzt keinerlei Schutzmaßnahmen für die Korneuburger Au geben wird, weder Lärm- – gut, Lärm schädigt vielleicht die Baumkronen nicht so sehr – noch Emissionsschutzmaß­nahmen, werden ungefähr doppelt so viele Fahrzeuge direkt an der Korneuburger Au, direkt an dem Natura-2000-Gebiet vorbeibrausen. Dadurch werden natürlich auch die Ozonwerte steigen, und das wiederum wird sich auch auf die Bäume, auf die Baum­kronen, die ja ohnehin immer stärkere Schädigungen aufweisen, nicht besonders gut auswirken.

 


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