Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 92

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Ein zweiter Punkt, auch wieder Schadstoffminimierung betreffend: Ich habe vor länge­rer Zeit ein Interview von Ihnen, Herr Minister, in der Umweltzeitung der „Umweltbera­tung“ gelesen, wo Sie versichern, Sie werden sich dafür einsetzen, dass das Öko­stromgesetz nicht geändert wird. – Meines Wissens gibt es jetzt eine Vorlage für ein neues Ökostromgesetz. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Nicht von mir!) Nicht von Ihnen. Ich glaube Ihnen schon, dass das nicht von Ihnen ist. Ich wollte jetzt auch von Ihnen wissen, in welcher Form Sie sich dafür einsetzen werden, dass dieses neue Ökostromgesetz nicht diese Auswirkungen hat, vor denen sich viele Ökostromerzeuger fürchten.

Wie Sie vielleicht wissen, war gestern der Ökostrom-Tag. Es gab auf dem Stephans­platz eine große Kundgebung, aber ich habe Sie dort vermisst, Herr Bundesminister. Ich habe Sie gesucht, aber Sie waren leider nicht dort. Sie haben sich auch nicht zum Entwurf des neuen Ökostromgesetzes geäußert. Vielleicht äußern Sie sich im Rahmen dieser Debatte noch. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich war bei einer Biolandwirt­schaftskonferenz und habe für die Biobauern gekämpft!)

Vielleicht können Sie noch eine schriftliche Notiz für die Ökostromerzeuger losfaxen, damit die wissen, dass es doch auch in der Regierung einen Mann gibt, der ihre Anlie­gen unterstützt, dass die Ökostromförderung nicht in diesem Ausmaß zurückgenom­men wird, wie das jetzt geplant ist. Ich würde sehr gerne von Ihnen wissen, zumal Sie versprochen haben, sich dafür einzusetzen, wie dieser Einsatz Ihrerseits aussehen wird.

Dem Waldbericht werden wir natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.02

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Knei­fel. – Bitte.

 


14.02

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Gewässer­schutzbericht wurde bereits von Frau Kollegin Ebner gewürdigt. Im Bereich Gewässer­aufsicht und Gewässerqualität wurde durchaus ein Fortschritt erzielt. Das Schutzziel soll dabei nicht aus dem Auge verloren werden.

Es gibt ein Schutzziel gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie, in der es heißt, dass unsere Gewässer in einem guten ökologischen Gesamtzustand erhalten werden sol­len. Aber es gibt eben verschiedene Wege, die zu diesem Ziel führen. Ich glaube, dass wir in Österreich einen sehr guten Weg gehen und sehr gute Methoden haben, um dieses Ziel zu erreichen, nämlich die lösungsorientierte Gewässeraufsicht, die gemein­sam mit dem Bundesministerium und den Wasserrechtsabteilungen der Landesregie­rungen ihre Aufgaben positiv erfüllt.

Ich denke, dass die Untersuchungsinstrumentarien, um die Erreichung dieser Ziele besser bewerkstelligen zu können, ausreichend sensibel sein müssen, griffig, aber auch rechtsfähig, um entsprechende Missstände auch wirklich greifbar und handhab­bar und verfolgbar zu machen. Wir brauchen trotz der EU-Wasserrahmenrichtlinie auch die im österreichischen Wasserrecht verankerten Regelungen wie zum Beispiel die Donauverordnung, Immissionsrichtlinien und so weiter.

Ich möchte aber generell, trotz dieser positiven Bewertungen, sagen, dass wir nicht in Selbstgefälligkeit verfallen sollen, auch wenn uns diese Berichte Gutes übermitteln und sagen, dass sich der Gesamtzustand der Gewässer verbessert hat und wir in diesem


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