marktservice kommen und die Ihnen erzählen können, dass sie damit konfrontiert sind, auf Grund dessen, dass es dafür sehr wenig Geld gibt, lediglich Mickymaus-Maßnahmen zu konzipieren.
Die Zeiten, in denen man seitens des Arbeitsmarktservices ordentliche Qualifikationen finanzieren konnte, sind längst vorbei, weil die Ressourcen nicht vorhanden sind – und daran krankt es. Es kann nicht so sein, dass diese Töpfe, in die die arbeitslosen Menschen eingezahlt haben, für andere Bereiche geplündert werden und diese Menschen dann keine Qualifikationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können.
Es stimmt schon: Wiedereinstiegskurse und Coachingkurse können hilfreich sein, aber es muss die Qualität stimmen.
Es ist auch nicht richtig, alle Maßnahmen in diesen Bereichen in Bausch und Bogen zu verteufeln, denn da gibt es viele qualitativ gute Angebote. Besuchen Sie derartige Qualifikationsmaßnahmen, Sie werden merken, woran es tatsächlich krankt!
Es ist, das gebe ich zu, nicht leicht, von der Regierungsbank aus hier im Bundesrat zu werten, wie diese Maßnahmen laufen. Nehmen Sie sich daher die Zeit, und besuchen Sie entsprechende Maßnahmen, reden Sie mit den arbeitslosen Menschen, und Sie werden sehen, wo tatsächlich die Crux liegt.
Die Crux liegt sicher nicht dort, wo Sie
jetzt das Gesetz verschärfen, sondern darin, dass man Visionen haben und
Ressourcen in die Hand nehmen muss, um das Problem Arbeitslosigkeit in unserer
Republik tatsächlich in den Griff zu bekommen. (Beifall bei den Grünen und
der SPÖ.)
14.40
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.
14.40
Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Frau Bundesrätin Lichtenecker, Sie haben gesagt, dass der richtige Weg ist, zu schauen, wo das Problem liegt. Ich möchte diese Aussage ergänzen: Gerade dieses Gesetz wurde so gemacht, weil Probleme gegeben waren.
Und wenn Sie sagen, man müsse den Wünschen der Arbeitslosen entsprechen, muss ich Folgendes sagen: Man muss das gesamtheitlich sehen. Das ist immer ein gegenseitiges Geben und Nehmen, und für das Arbeitslosengeld wird von allen eingezahlt, nicht nur von jenen, die aus diesem Topf dann auch tatsächlich etwas bekommen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Es ist aber eine Versicherung, ein Versicherungsprinzip!)
Ich bin davon überzeugt, dass durch das heute zu beschließende Arbeitsmarktreformgesetz mit 1. August des heurigen Jahres wichtige Änderungen wirksam werden. Einige davon möchte ich detailliert anführen.
Erstens: Das AMS erstellt einen
individuellen Betreuungsplan für jeden Arbeitsuchenden, bei dem mit dem
Arbeitsuchenden das Einvernehmen anzustreben ist. Ein Rechtsanspruch besteht
allerdings nicht. – Das ist ein sehr großer Fortschritt, denn da wird
gemeinsam versucht, für den Arbeitslosen einen individuellen Plan zu erstellen.
(Bundesrat Prutsch: Das macht man schon jetzt, das ist nichts Neues!)
Zweitens: Die Wegzeiten zwischen
Arbeitsplatz und Wohnung werden geregelt. So sind zum Beispiel bei einer
Vollzeitbeschäftigung täglich für Hin- und Rückfahrt zwei Stunden zumutbar, bei
einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden ist eine tägliche
Wegzeit von eineinhalb Stunden zumutbar. (Bundesrat
Schennach: Was ist, wenn ich aber
nur drei Stunden arbeite am Tag?)
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite