Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 101

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marktservice kommen und die Ihnen erzählen können, dass sie damit konfrontiert sind, auf Grund dessen, dass es dafür sehr wenig Geld gibt, lediglich Mickymaus-Maßnah­men zu konzipieren.

Die Zeiten, in denen man seitens des Arbeitsmarktservices ordentliche Qualifikationen finanzieren konnte, sind längst vorbei, weil die Ressourcen nicht vorhanden sind – und daran krankt es. Es kann nicht so sein, dass diese Töpfe, in die die arbeitslosen Men­schen eingezahlt haben, für andere Bereiche geplündert werden und diese Menschen dann keine Qualifikationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können.

Es stimmt schon: Wiedereinstiegskurse und Coachingkurse können hilfreich sein, aber es muss die Qualität stimmen.

Es ist auch nicht richtig, alle Maßnahmen in diesen Bereichen in Bausch und Bogen zu verteufeln, denn da gibt es viele qualitativ gute Angebote. Besuchen Sie derartige Qua­lifikationsmaßnahmen, Sie werden merken, woran es tatsächlich krankt!

Es ist, das gebe ich zu, nicht leicht, von der Regierungsbank aus hier im Bundesrat zu werten, wie diese Maßnahmen laufen. Nehmen Sie sich daher die Zeit, und besuchen Sie entsprechende Maßnahmen, reden Sie mit den arbeitslosen Menschen, und Sie werden sehen, wo tatsächlich die Crux liegt.

Die Crux liegt sicher nicht dort, wo Sie jetzt das Gesetz verschärfen, sondern darin, dass man Visionen haben und Ressourcen in die Hand nehmen muss, um das Pro­blem Arbeitslosigkeit in unserer Republik tatsächlich in den Griff zu bekommen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.40

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

 


14.40

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Frau Bundesrätin Lichtenecker, Sie haben gesagt, dass der richtige Weg ist, zu schauen, wo das Problem liegt. Ich möchte diese Aussage ergänzen: Gerade dieses Gesetz wurde so gemacht, weil Probleme gegeben waren.

Und wenn Sie sagen, man müsse den Wünschen der Arbeitslosen entsprechen, muss ich Folgendes sagen: Man muss das gesamtheitlich sehen. Das ist immer ein gegen­seitiges Geben und Nehmen, und für das Arbeitslosengeld wird von allen eingezahlt, nicht nur von jenen, die aus diesem Topf dann auch tatsächlich etwas bekommen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Es ist aber eine Versicherung, ein Versicherungsprinzip!)

Ich bin davon überzeugt, dass durch das heute zu beschließende Arbeitsmarktreform­gesetz mit 1. August des heurigen Jahres wichtige Änderungen wirksam werden. Einige davon möchte ich detailliert anführen.

Erstens: Das AMS erstellt einen individuellen Betreuungsplan für jeden Arbeitsuchen­den, bei dem mit dem Arbeitsuchenden das Einvernehmen anzustreben ist. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. – Das ist ein sehr großer Fortschritt, denn da wird gemeinsam versucht, für den Arbeitslosen einen individuellen Plan zu erstellen. (Bundesrat Prutsch: Das macht man schon jetzt, das ist nichts Neues!)

Zweitens: Die Wegzeiten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung werden geregelt. So sind zum Beispiel bei einer Vollzeitbeschäftigung täglich für Hin- und Rückfahrt zwei Stunden zumutbar, bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden ist eine tägliche Wegzeit von eineinhalb Stunden zumutbar. (Bundesrat Schennach: Was ist, wenn ich aber nur drei Stunden arbeite am Tag?)

 


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