Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 102

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Drittens ist es für einen Arbeitsuchenden zumutbar, sofern er oder sie nicht im selben oder ähnlichen Bereich vermittelbar sind, in den ersten vier Monaten des Bezuges von Arbeitslosengeld eine andere Beschäftigung anzunehmen, sofern diese mit 80 Prozent der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld bezahlt wird. Beim Bezug von Arbeitslosengeld nach vier Monaten sind auch 75 Prozent Bezahlung des Entgelts des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses zumutbar. Dies gilt auch für die Teilzeitbeschäf­tigung. Die Teilzeitbeschäftigung muss allerdings durch eine Bestätigung des ehemali­gen Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Viertens: Wenn sich der Arbeitslose weigert, eine zumutbare Beschäftigung anzuneh­men, oder wenn er sich ohne wichtigen Grund weigert, eine Nach- oder Umschulung zu machen, was in der Praxis leider auch vorkommt, und zwar immer häufiger, verliert der Arbeitslose für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung ist das Arbeits­losengeld für weitere zwei Wochen verloren.

Ich möchte dazu sagen: Es gibt in den Stellen des AMS viele gute Leute, die jetzt schon versuchen, gemeinsam mit den Arbeitslosen Lösungen zu finden. (Bundesrat Schennach – in Richtung des Bundesrates Kaltenbacher –: Da sitzt einer!) Aber es gibt in den Stellen des AMS leider auch Leute, die das nicht tun. Und die Erfahrung zeigt auch ... (Rufe bei der SPÖ: Wo? Beispiele!) – Ich möchte das nicht jetzt hier öffentlich sagen, aber es gibt solche.

Fünftens: Nach diesem Gesetz geht bei der Pflege eines nahen Angehörigen bereits ab Pflegestufe 3 die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld nicht verloren. – Bisher war es ab Pflegestufe 4. Das ist eine ganz wichtige Neuerung, da bei der Pflege eines nahen Angehörigen oft das Dienstverhältnis gelöst wird und dann die Gefahr besteht oder bestünde, keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld zu haben.

Diese Maßnahme, bereits ab Pflegestufe 3 den Anspruch nicht zu verlieren, bedeutet auch, dass diese Regierung die Pflege naher Angehöriger schätzt und anerkennt. Ebenso ist damit die Möglichkeit gegeben, dass Kranke und alte Menschen sowie deren Familien zwischen dem Daheimbleiben oder In-ein-Heim-Gehen mehr oder weniger wählen können. Dies ist auch soziale Wärme.

Dieses Arbeitsmarktreformgesetz ist, wie ich vorhin schon gesagt habe, angepasst an die Erfahrungen, die bisher gemacht wurden. Den Mut zu haben, Gesetze zu ändern, wenn dies notwendig ist, finde ich sehr positiv.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass ich es auch besonders wichtig finde, verant­wortungsvoll gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zumutbar sind – und dies wurde mit diesem Gesetz gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

14.45

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


14.45

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz enthält ja die eine oder andere Verbesserung, das hat auch meine Kollegin vorhin gesagt, aber das Problem ist – und das kommt vor allem beim Beispiel Wegzeiten, die jetzt begrenzt sind, sehr gut heraus –: Die Bedingungen sind nicht hundertprozentig klar. Zum Beispiel bei den Wegzeiten, die ich zur Arbeit benötige, ist ja nicht festgelegt, ob das mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto ist. Sie wissen, es macht einen riesigen Unter­schied, ob ich zwei Stunden lang mit dem Auto fahre oder mit den öffentlichen Ver­kehrsmitteln; mit dem Auto kann ich ganz andere Strecken zurücklegen. Dadurch


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