Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 104

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Es ist eigentlich ganz klar: Wir können nicht darauf hoffen, dass es besser wird; es braucht daher Maßnahmen, um die Situation zu verbessern.

Blum hat auch ein Beispiel angeführt: Der Stellenstopp im öffentlichen Dienst hat sich ja auch auf Lehrstellen bezogen. Und Blum ist der Meinung, dass dieser Personalstopp die Einstellung von Lehrlingen nicht betreffen dürfte, solange sich die Lehrlingssituation nicht verbessert hat, und dass man das für Lehrlinge wieder öffnen sollte.

Egon Blum meint weiters: „Es reicht nicht aus, den Jugendlichen irgendeine Ausbil­dung anzubieten, die nur im Sinne der Unterbringung ausgedacht ist. Es geht um Eig­nung und Neigung der Betroffenen, damit auch eine Lernmotivation möglich ist. Und es geht in hohem Maße darum, dass die Jugendlichen in ihrem zu erlernenden Beruf eine Chance auf einen Arbeitsplatz erkennen können.“ – Das ist genau das, was ich vorhin in meinem Beispiel angeführt habe, was aber in sehr vielen Fällen leider nicht zutrifft.

Besonders interessant fand ich aber jene Stelle in diesem Bericht, an der Blum meint, „dass es bisher wenige sind, die von der tatsächlichen Größenordnung des bestehen­den Handlungsbedarfes Kenntnis haben“. – Vielleicht ist das ja auch der Grund dafür, dass heute wieder keine Maßnahmen in diesem Gesetz zu finden sind, obwohl ständig betont wird, es bedürfe vieler Maßnahmen, Handlungsbedarf würde bestehen.

Dieses vorliegende Gesetz löst Probleme nicht, vor allem nicht die Probleme der Jugendbeschäftigung. Wenn uns einmal ein solches vorliegen würde, dann würde ich gerne zustimmen. Heute kann ich das leider nicht. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grü­nen und der SPÖ.)

14.50

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Bachner. – Bitte.

 


14.51

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich schließe mich gleich der ersten Diagnose meiner Vorrednerin an: Der Begriff „Arbeitsmarktreformgesetz“ ist irrefüh­rend, und ich fürchte auch, dass das, was hier beschlossen wird, nicht wirklich zu einer Reform des derzeitigen Arbeitsmarktes beitragen wird. – Das ist das eine.

Dazusagen möchte ich aber schon – unsere Fraktion wird ja dann die Zustimmung dazu erteilen –, dass es natürlich einige Punkte gibt, auch was die Zumutbarkeitsbe­stimmungen anlangt, zu denen es auch eine Sozialpartner-Einigung gegeben hat, Punkte, die zumindest marginal zu Verbesserungen beitragen und die von uns begrüßt werden, weil sie doch einen Schritt in die richtige Richtung anzeigen. Das heißt aber nicht, dass alle Schritte als richtige Schritte bezeichnet werden könnten!

Positiv möchte ich zum Beispiel hervorheben, dass dann auch die Entgeltsicherung bei Teilzeitbeschäftigung möglich ist; sicher ein Punkt, der, gerade was die Armutsvermei­dung und das Einkommen von Frauen anlangt, zu begrüßen ist. Als weitere Maß­nahme ist zum Beispiel die Berücksichtigung der Betreuungspflichten auch bei Vermitt­lung innerhalb des Wohnortes zu begrüßen.

Natürlich schaut es, was auch Kollegin Giesinger gesagt hat, sehr, sehr attraktiv aus, wenn es heißt, dass ein individueller Betreuungsplan für jeden Arbeitslosen/für jede Arbeitslose erstellt wird; das kann man tatsächlich nur begrüßen, aber meines Wissens wurde das bis dato – aber das wissen die Experten des AMS, von denen auch welche hier im Saal sitzen, besser – auch schon gemacht.

Faktum ist – und da bin ich jetzt bei Kollegin Lichtenecker; da möchte ich schon auch in diese Kritik mit einsteigen –: Wenn es in zunehmendem Maße, eben auf Grund


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