15.17
Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Werte Herren Bundesminister! Frau Kollegin Dr. Lichtenecker hat zu erklären versucht, warum die Grünen der vorliegenden Gesetzesmaterie nicht zustimmen. Frau Kollegin, Sie haben als Begründung das Beispiel Kfz-Versicherung genannt.
Frau Kollegin! Ich will Sie nicht belehren,
in keiner Weise, aber ich darf Ihnen Folgendes sagen: Ihr Beispiel ist falsch,
und zwar deshalb, weil eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung immer an
Zweite oder Dritte leistet, das heißt, die Leistung nie an den Beitragszahler
erfolgt, und das ist eben ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Vollkaskoversicherung!)
Frau Kollegin! Würde die Bundesregierung
Ihrer Begründung und Ihrem Beispiel folgen, dann würden die Beitragszahler in
die Arbeitslosenversicherung, wenn sie arbeitslos sind, nie ein Entgelt
bekommen. Daher ist diese Gesetzesvorlage sicherlich der richtige und, wie ich
meine, der bessere Weg. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist
eine falsche Begründung!)
Meine Damen und Herren! Folgendes ist dem Bericht auch zu entnehmen: Es geht um eine Neuorientierung der Arbeitsvermittlung, dann geht es weiters um die Verankerung des Betreuungsplanes, nämlich für alle Arbeitslosen, und, was mir auch wesentlich erscheint, um die Absicherung pflegender Angehöriger in der Arbeitslosenversicherung – also durchaus positive Ziele. Ich sage auch dazu: Ich bin sehr froh darüber, dass mit Ausnahme der Grünen Parteienkonsens herrscht, und würde mich freuen, wenn es eine einhellige Materie wäre. Es gehört nämlich Arbeitslosigkeit bekämpft, aber nicht die Arbeitslosen.
Es tut mir daher Leid, dass sich die Grünen in dieser Frage diesem Ziel verschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.19
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Zwazl das Wort.
15.19
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Sehr geehrte Kollegin Bachner! Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen dafür, dass Sie gesagt haben, dass Sie nicht alle Unternehmerinnen und Unternehmer in einen Topf werfen. Das unterscheidet Sie sehr stark vom Kollegen Konecny, der das letzte Mal die Unternehmer mit schwarzen Schafen verglichen und gesagt hat, er kenne kein weißes. – Dies hat mich sehr getroffen. Die entsprechende Antwort konnte ich ihm nicht geben, weil er nach diesem seinem Sager hinausgegangen ist.
Aber es stört mich, muss ich ehrlich sagen, wenn Sie von „Schwarzunternehmertum“ sprechen. Könnten wir uns nicht auf das Wort „Schwarzarbeit“ einigen? (Bundesrätin Bachner: Nein, sicher nicht!) Es gibt genauso Pfuscherpartien, die ganz schön, wie man so sagt, abheben, aber keine Beiträge zahlen, auch nicht in die Gebietskrankenkasse, wo wir sie wirklich sehr dringend notwendig haben. Daher meine ich, dass jeder, der in der Arbeitswelt etwas Ungesetzliches macht, der keine Beiträge zahlt, der zu einer Wettbewerbsverzerrung beiträgt, unter den Begriff „Schwarzarbeit“ fallen sollte. Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar, denn der Begriff „Schwarzunternehmertum“ würde sich ja alleine auf die Unternehmer beziehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Arbeitsmarkt muss sich ebenso auf die laufenden Veränderungen unserer Zeit einstellen wie eben die Wirtschaft auch. Die Zumutbarkeitsbestimmungen als wesentlicher Punkt dieses Gesetzes sind eine notwen-
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