Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 114

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meine, wirklich für eine ausgezeichnete Fachkräfteausbildung, und wir können auf unsere duale Ausbildung sehr stolz sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber wenn ich schon die Lehrstellenproblematik anspreche, so ist es mir auch immer ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass wir die Eltern nicht aus der Pflicht nehmen können. Es rufen mich sehr viele Eltern an und sagen: Bitte schön, ich brauche eine Lehrstelle für mein Kind. Und wenn ich frage: Welchen Beruf?, dann sagen sie ganz einfach: Es ist vollkommen egal. Irgendeinen!

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich finde diese Einstellung schlichtweg fahrlässig. Man muss wirklich auf die Talente, auf die Fähigkeiten der Jugendlichen Rücksicht nehmen. Da macht die Wirtschaft sehr viel. Ich finde es wichtig, dass wir schauen, dass die jungen Leute in Berufsinformationszentren gehen, dass wir sie auf ihre Talen­te und Fähigkeiten hin testen und dass wir ihnen die ganze Palette der Berufe vorstel­len. Wir alle wissen, dass es ein Dilemma ist, dass die Jugendlichen vor allem fünf Berufe anstreben. Wir wissen ganz genau, dass sie dann in ihrem Berufsleben gar nicht solche Erfolge haben können. Und es ist schon sehr wichtig, dass die richtige Berufswahl getroffen wird.

Ich bitte Sie darum, dass wir alle, kraft unserer Funktionen, auf die Einrichtungen, die es gibt, die wirklich Hilfe schaffen, bei unseren Veranstaltungen im Kontakt mit den Mitbürgern hinweisen und dass wir den Leuten ganz einfach Zuversicht und Vertrauen in unsere Lehrlingsausbildung geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.31

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth das Wort.

 


15.32

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wehrt sich ein Arbeitsloser, einen Job anzunehmen, so spielt die Höhe des angebotenen Lohns jetzt eine Rolle. Findet er in seinem erlernten Beruf keine Arbeit, darf er nach 100 Tagen Arbeitslosig­keit auch in einen anderen vermittelt werden. Eine Arbeitszeit, die mit einer Pendelzeit von täglich mehr als zwei Stunden bei acht Stunden Arbeitszeit verbunden ist, ist unzu­mutbar. – Das sind, kurz gefasst, die wesentlichen Neuerungen, die dieses Gesetz, die diese Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose vorsehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der SPÖ stimmen heute hier einem Gesetz zu, das wohl eines der wichtigsten Themen der Innenpolitik betrifft, nämlich das Thema Arbeitslosigkeit. Das hat die Debatte des heutigen Tages schon zu einem anderen Tagesordnungspunkt gezeigt. Insofern ist natürlich jeder Schritt zu begrüßen und auch jedes Gesetz, das zu einer Verbesserung der Situation arbeitsloser Menschen führt – arbeitsloser Menschen in jeder Altersgruppe.

Einige dieser Verbesserungen finden sich durchaus in diesem Gesetz. Es ist schon ausführlich darauf eingegangen worden, deshalb nur mehr kurz: Mit der Neuregelung der Zumutbarkeit erfolgt ein erster wichtiger Schritt in Richtung Vermittlung, die auf die Qualifikation der Arbeitsuchenden zumindest für eine gewisse Zeit, nämlich für 100 Ta­ge, Rücksicht nimmt. Bestehende Qualifikationen der Arbeitsuchenden, die auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind, sollen nicht nur erhalten werden, sondern es ist aus­drücklich auch der Anspruch normiert, diese sogar zu erweitern. – Das ist durchaus positiv zu sehen.

Positiv ist auch die Erstellung des individuellen Betreuungsplanes, der derzeit schon in den meisten AMS-Stellen erstellt wird. Dass die Betreuungspflichten für Kinder erst-


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