Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 117

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Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebs­verfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (475 d.B. und 544 d.B. sowie 7070/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Siegfried Kampl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Giefing das Wort.

 


15.42

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Änderung dieses Gesetzes geht es vor allem darum, die diesbezügliche EU-Richtlinie, in der die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europäischen Ge­sellschaften geregelt ist, bis spätestens 8. Oktober 2004 umzusetzen.

Im Wesentlichen geht es um größere Unternehmungen, die infolge dieses Gesetzes in allen Ländern mit den gleichen Spielregeln konfrontiert sind. Der Versuch einer Kosten­reduktion ist das Ziel dieser Erfindung und somit die Steigerung der immer in den Vor­dergrund gestellten Wettbewerbsfähigkeit.

Schenkt man den Aussagen der Europäischen Union Glauben, so könnten damit tat­sächlich Einsparungseffekte von bis zu 30 Milliarden € erzielt werden, die der Wirt­schaft zugute kämen. Aber diese 30 Milliarden € können nicht nur durch den Wegfall von beispielsweise Verwaltungsabgaben erzielt werden, es wird sich daher um einen Abbau von Bürokräften, den Abbau von Rechtsabteilungen und den Abbau von Bera­tern handeln. Betriebe sind mit gleichen Spielregeln konfrontiert und können somit jeweils auf unterschiedliche nationale Rahmenbedingungen verzichten. Das ist also eine klare Verbesserung für die Wirtschaft. – So weit, so gut.

 


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