Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 118

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Wir in Österreich haben rechtzeitig begonnen, konkrete Überlegungen über die zu er­folgende Umsetzung dieser Vorschriften anzustellen. In anderen Staaten Europas, wie zum Beispiel in Spanien, in Italien, in Griechenland, wird diese Frist mit Oktober 2004 wahrscheinlich nicht ausreichen.

In zwei Punkten sind wir jedoch mit der Auffassung, dass diese Richtlinie gänzlich umgesetzt ist, nicht einig. Dies war auch der Grund dafür, warum die Sozialdemokraten im Nationalrat einen Abänderungsantrag eingebracht haben, der leider abgeschmettert wurde.

Erstens: Es gibt gravierende und nicht hinnehmbare Defizite bei den Rechten der Arbeitnehmervertreter im Verhältnis zu den Rechten der Kapitalvertreter. Wir fordern gleiche Rechte in diesen Gesellschaften, wie sie für die Kapitalsteuer gelten, bezie­hungsweise insbesondere bei Personalentscheidungen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an unsere vormittägige Debatte anschlie­ßen. Wir hätten im Wesentlichen gerne zugestimmt, aber es waren Daten und Fakten vorhanden, die die Regierungskoalition abgeschmettert hat. Es ist vormittags schon angesprochen worden, dass man offenbar glaubt, dass, wenn man Leute austauscht, wenn die Suppe ein wenig zu dünn wird, Sonnenschein eintritt und es wieder besser weitergeht. Es ist nicht so!

Natürlich kann und will ich nicht Einfluss auf irgendeine Regierungsbeteiligung neh­men, weil ich von den Sozialdemokraten komme. Ich möchte aber nur anmerken: Wenn man mich gefragt hätte, dann hätte ich vielleicht Herrn Rosenstingl zum Justiz­minister gemacht, der sehr gute Erfahrungen hat. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Sein Freund und Parteifreund hat ihn ja zur rechten Zeit von dort herausgeholt, wo er lange drinnen war. Aus Krankheitsgründen! Ich habe aber in der Folge im „NEWS“ gesehen, dass er tänzerisch irgendwo an einem Wettbewerb teilgenommen hat.

Oder hätte ich vielleicht Frau Forstinger reaktiviert? – Man hätte sich 3 Millionen Schil­ling für neues Coaching erspart. (Bundesrat Mag. Gudenus: Nicht! Nicht!) Man hätte damit den österreichischen Pensionisten ein Zeichen geben können, wie man einspart, nämlich nicht auf der einen Seite in Sachen Pensionen den Sack ausräumen und auf der anderen Seite wieder neue Leute coachen. Gegen das müssen wir uns natürlich aussprechen!

Ich komme zurück zum Thema. Zweitens können wir deshalb nicht zustimmen, weil in § 230 vorgeschrieben wird, dass zum Beispiel Häufigkeit, Dauer und Ort der Betriebs­ratssitzungen schon im Vorhinein festgelegt werden müssen. Dies ist natürlich reine Theorie, denn wir alle wissen, dass Sitzungsorte und -termine jeweils den Ereignissen und Erfordernissen angepasst werden müssen.

Zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedauere ich es persönlich sehr, dass es nicht gelungen ist, auf europäischer Ebene ein einheitliches Betriebsver­fassungsgesetz zu gestalten. Es sind sicher einige positive Aspekte in diesem Gesetz enthalten. Wir hätten auch gerne zugestimmt. Da aber die Arbeitnehmerrechte, die Mitbestimmungsrechte nicht die Qualität aufweisen, die wir uns vorstellen, können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.48

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ager das Wort.

 


15.48

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Lieber Kollege Giefing!


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