Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 119

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Man kann von hier heraußen alles machen. Diese Macht hat man hier am Mikrophon. Ich glaube, wir sollten uns aber doch an die Punkte der Tagesordnung halten. Das will ich versuchen.

Ich möchte zu Beginn gleich sagen, es ist immer zu hören – und das tut ja schon fast weh –, die Wirtschaft habe einen Vorteil gehabt. Hat man sich einmal überlegt, was die Wirtschaft das ganze Jahr über eigentlich für das Land alles tut? – Ich nehme jetzt die vernünftige Wirtschaft, nicht ein paar Einzelne, die es vereinzelt vielleicht auch geben mag; die gibt es in jeder Branche. Darauf haben wir uns letzthin geeinigt. Es gab sogar einen Richter, der irgendetwas im Ausland angestellt hat. Er ist jetzt in Haft. Das soll es auch geben, das wird es geben, solange sich die Welt dreht.

Aber wir sollten uns dahin gehend einigen, dass die Wirtschaft einfach wichtig ist und dass Wirtschaft und Gewinne-Machen in der Wirtschaft nichts Verwerfliches ist, son­dern eine Notwendigkeit, um ein Land überhaupt überleben zu lassen. – Das, so glaube ich, ist einmal das Erste. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Damit komme ich zu dem Punkt, den wir angesprochen haben. Wenn es so ist, dass die Wirtschaft einen Vorteil gehabt hat, dann gebe ich den gleich weiter, denn wenn diese Betriebe Vorteile gehabt haben, haben auch die dortigen Mitarbeiter einen Vor­teil: Sie haben einen sicheren Arbeitsplatz, sie haben ein sicheres Einkommen, und sie haben eine gesicherte Zukunft, wenn man das so sagen darf. Ich glaube, darauf müs­sen wir uns irgendwann einigen. Wir müssen aufhören zu sagen: Dort haben wir erfragt, dass der den ausgebeutet hat!, und so weiter.

Punkt 9 der Tagesordnung betrifft ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungs­gesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden. Diese Gesetzesmaterien sind – darüber sind wir uns, glaube ich, einig – wichtige Instrumente der Arbeitnehmervertretung auf euro­päischer Ebene. Ich bin nicht ganz der Meinung meines Vorredners, und ich möchte dazu zumindest so viel sagen: Auf europäischer Ebene werden wir ein bisschen Geduld haben müssen; das ist noch keine g’mahte Wies’n, dass das von heute auf morgen 1 : 1 vom Inland auf die EU umgelegt werden kann.

Erinnern wir uns: Rund 100 Jahre lang haben sich die Leute gegenseitig die Schädel eingeschlagen, daher: Dass das jetzt nicht mehr der Fall ist, ist doch schon als Vorteil zu sehen. Und was das andere betrifft: Da werden wir ein bisschen Geduld brauchen, bis all diese Dinge umgesetzt sein werden.

Die Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes im Zusammenhang mit der Möglichkeit zur Errichtung so genannter Europäischer Gesellschaften ist ein Fortschritt. Und dazu möchte ich sagen: Das ist nicht nur etwas für große Betriebe; da haben wir vielleicht alle miteinander einen Gedankenfehler im Kopf: Es können sich genauso zwei kleine Betriebe in der Europäischen Union zusammentun – und für diese gibt es diese Mög­lichkeit genauso. Selbstverständlich werden das aber mehr große Betriebe tun; keine Frage. Einen Fortschritt stellt das jedenfalls auch dar in Bezug auf das Zusammenspiel zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – und das, das muss man auch sagen, kommt jedem zugute.

Meines Wissens ist die SPÖ im Nationalrat grundsätzlich für diese Regierungsvorlage gewesen, ist jedoch meiner Meinung nach dann ein bisschen beleidigt gewesen, weil sie ihren eigenen Vorschlag nicht durchgebracht hat; ansonsten aber liegen wir bei diesem Gesetz nicht sehr weit auseinander. Im Großen und Ganzen ist das in zufrie­den stellender Weise umgesetzt worden.

Ferner stellt dieses Gesetz ein taugliches Instrument sozusagen zum Interessenaus­gleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dar.

 


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