Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 120

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Die Verordnung sieht auch vor, dass Handelsgesellschaften im Gebiet der Gemein­schaft in der Rechtsform Europäischer Gesellschaften gegründet werden können. Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft wird durch die Richt­linie des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Ge­sellschaft geregelt, die bis zum 8. Oktober dieses Jahres von Österreich umzusetzen ist; das hat ja bereits mein Vorredner gesagt.

Durch die im Artikel II der Regierungsvorlage enthaltene Novelle zum Post-Betriebs­verfassungsgesetz sollen die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Europäischen Gesellschaft für Unternehmen, die dem Post-Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, für anwendbar erklärt werden – und ich glaube, das wird auch gelingen.

Durch die in der Regierungsvorlage enthaltene Novelle zum Arbeits- und Sozialge­richtsgesetz soll ein Gerichtsstand am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Rechts­streitigkeiten geschaffen werden.

Zusammenfassend: Es ist ein gutes Gesetz; es wurde im Nationalrat mit Stimmen­mehrheit angenommen. Wir sollten das auch tun. Wir von der ÖVP werden diesem Gesetzesbeschluss jedenfalls gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.54

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird auch kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 – 2. SVÄG 2004) (469 d.B. und 536 d.B. sowie 7071/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. John Gudenus: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bau­ern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

 


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