Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 123

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16.03

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich ist eigentlich von meiner Vor­rednerin von der SPÖ zum Thema Witwen- und Witwerpension schon alles gesagt worden.

Wir teilen auch die Kritikpunkte im Großen und Ganzen. Es wird jetzt etwas repariert, was man in der Vergangenheit falsch gemacht hat. Die Frage ist, ob diese Reparatur auch halten wird. An diesem Gesetz war kritisiert worden, dass die Berechnungsgrund­lagen, die bisher verglichen wurden, in vielen Fällen im Ergebnis nicht die tatsächliche Versorgungslage der Betroffenen widerspiegelten. Jetzt wird die Grundlage dieses Vergleichs das tatsächliche Einkommen der letzten zwei Jahre sein, das bildet aber auch nicht unbedingt den tatsächlichen Lebensstandard ab. Das hat die Kollegin von der SPÖ schon ausgeführt. Damit wurden die Kritikpunkte eigentlich nicht wirklich aus­geräumt, denn kritisiert hatte man ja, dass die Grundlagen für die Berechnung eher willkürliche Datenbasen sind.

Ich möchte jetzt aber noch die Gelegenheit nützen und darauf hinweisen, dass es nach wie vor keine eigenständige Altersabsicherung für Frauen gibt. Ich habe eine Zahl aus dem Jahr 2000 gefunden, dass 16 Prozent der Frauen keine Pension erhalten haben. Diese Frauen haben ihr Leben lang gearbeitet, sie haben nur – wenn man es so aus­drücken will – den „Fehler“ gemacht, dass sie eben keine Erwerbsarbeit geleistet haben, sondern unbezahlte Arbeit: Sie haben sich um die Kinder gekümmert, haben kranke Verwandte gepflegt, haben den Haushalt geführt und so weiter.

Nicht genug, dass sie für diese Arbeit nicht bezahlt wurden, nein, sie stehen jetzt ohne eine Pension im Alter da! Das ist nicht gerecht, und ich will nur einmal mehr darauf hinweisen, dass es höchst an der Zeit wäre, das zu reparieren! (Beifall bei den Grü­nen.)

16.05

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Mag. Herbert Haupt das Wort.

 


16.05

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum vorliegenden Gesetz nur zwei Dinge anmerken.

Es war nicht Absicht, dass die Beschlussfassung erst relativ knapp vor Ende der ver­fassungsmäßigen Frist erfolgte, sondern das hatte auch mit der Terminplanung und Ausschussplanung des Hohen Hauses, mit der dortigen Beschlussfassung und auch mit der Dauer der eingesetzten Arbeitskreise zu tun.

Ich darf noch einmal nachvollziehbar machen: Das Gesetz wurde vor knapp einem Jahr aufgehoben. Zu dieser Zeit waren für Ministerien ebenso wie für die Sozialpartner Sommerferien, und daher hat es bis zum Herbst gedauert, bis die entsprechenden Arbeitsgruppen eingerichtet wurden.

Ich möchte die genannten Zahlen auch insofern korrigieren, als mehr als 80 Prozent der betroffenen Pensionen nicht erfasst sind, weil sie unter den eingezogenen Sozial­grenzen liegen, und daher dem Argument, das auch immer wieder im Nationalrat zu hören war, dass das ein Gesetz ist, das alle Frauen betrifft, eindeutig und klar wider­sprechen. – Es ist dies ein Gesetz, das nur Frauen in guten und in sehr guten Ein­kommensverhältnissen betrifft. Die anderen sind wie bisher im Hinblick auf die ent­sprechenden Einkommensgrenzen von dieser Neuregelung ausgenommen.

 


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