Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 125

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12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz – FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (456 d.B. und 520 d.B. sowie 7073/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschät­zungsgesetz 1970 und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden (470 d.B. und 521 d.B. sowie 7074/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert wird (522 d.B. sowie 7075/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu Punkt 12 ist Herr Bundesrat Günther Prutsch. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Günther Prutsch: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsun­ternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomeratege­setz – FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesen­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Ich bitte, auch gleich den Bericht zum Punkt 14 zu erstatten, zu dem auch Sie, Herr Prutsch, Berichterstatter sind.

 


Berichterstatter Günther Prutsch: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert wird.

Dieses dient lediglich der Beseitigung eines Redaktionsversehens.

 


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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