12. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute,
Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats
(Finanzkonglomerategesetz – FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz,
das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,
das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (456 d.B. und
520 d.B. sowie 7073/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Gebührengesetz 1957, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz
1970 und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden (470 d.B.
und 521 d.B. sowie 7074/BR d.B.)
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert wird (522 d.B. sowie 7075/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu Punkt 12 ist Herr Bundesrat Günther Prutsch. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Günther Prutsch: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz – FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.
Ich bitte, auch gleich den Bericht zum Punkt 14 zu erstatten, zu dem auch Sie, Herr Prutsch, Berichterstatter sind.
Berichterstatter Günther Prutsch: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert wird.
Dieses dient lediglich der Beseitigung eines Redaktionsversehens.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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