19. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
17. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz zur Errichtung der
Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
(Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz –
FFG-G) und mit dem das Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und
Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz –
FTFG), das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten
Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten
Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen
geregelt werden (Gentechnikgesetz – GTG), das Bundesgesetz über die Zahl,
den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien
(Bundesministeriengesetz 1986 – BMG) und das Bundesgesetz über die Bewilligung
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2004 (Bundesfinanzgesetz 2004 –
BFG 2004) geändert werden (Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz)
(510 d.B. und 538 d.B. sowie 7062/BR d.B. und 7080/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
17. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom
1. Juli 1981 über die Forschungsorganisation in Österreich und über die
Änderungen des Forschungsförderungsgesetzes (Forschungsorganisationsgesetz –
FOG) geändert wird (506 d.B. und 539 d.B. sowie 7063/BR d.B. und 7081/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 19 und 20 ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Karl Bader: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zum Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zum Forschungsorganisationsgesetz, das hier geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile dieses.
16.47
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube,
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