Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 140

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17.00

Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Frau Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Nachdem schon viele Fakten erläutert wurden, darf ich mir erlauben, dennoch auf ein paar Dinge einzugehen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Forschungsförderung zu tun haben. Das grundsätz­liche Ziel dieses Gesetzes ist es, eine schlanke, transparente Struktur im Forschungs­förderungsbereich zu schaffen. Neben den zusätzlichen Investitionen, die wir ja bereits vor einiger Zeit in diesem Haus diskutiert haben, ist selbstverständlich auch eine der Zeit entsprechende effiziente und kundenorientierte Neustrukturierung, eine Reform der Forschungsförderungslandschaft, wenn Sie so wollen, notwendig.

Die bisher bestehende Landschaft stammt aus einer Zeit, wo sie sich durchaus be­währt hat, nämlich aus den sechziger Jahren, aber ich denke, nunmehr ist es an der Zeit, auch hier eine Reform durchzuführen.

Die Eckpunkte sagen schon sehr viel aus über das Ziel und die zielgerichtete Vor­gangsweise dieser Materie: die Errichtung der österreichischen Forschungsförde­rungsgesellschaft, die organisatorische Änderung beim Fonds zur Förderung der wis­senschaftlichen Forschung und die Umwandlung des Rats für Forschung und Techno­logieentwicklung in eine juristische Person öffentlichen Rechts und damit auch eine entsprechende Finanzplanungssicherheit und ein einheitlicher Ansprechpartner.

Das hat, Herr Kollege Schimböck, nichts mit einer filigranen Struktur zu tun, wenn man ein paar Töpfe oder Ansprechpartner zu einer Gesellschaft zusammenfasst. Ganz im Gegenteil, ich würde eher meinen, dass das relativ klar ist und eigentlich etwas Gutes ist, wenn man hier eine Reform durchführt. Es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass der derzeitige Präsident der Akademie der Wissenschaften Herr Universi­tätsprofessor Dr. Mang ist, den Sie zitiert haben. Ich weiß nicht, ob sein Abgang damit zusammenhängt, wie er auch die Forschungslandschaft in Österreich bewertet hat.

Die 1,9 Prozent, die Sie angesprochen haben, sind auch nicht mehr ganz aktuell. Das war der Wert aus dem Jahr 2000. Ich darf Sie nur darauf hinweisen, weil es offenbar Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist.

Und weil der Rechnungshof angesprochen wurde: Der Rechnungshof ist ja grundsätz­lich unverfänglich und eigentlich über jeden Zweifel erhaben. Darüber dürften wir uns einig sein. Ich zitiere aus dem Bericht des Rechnungshofes zur Forschungsförderungs­landschaft; da heißt es: Die forschungsspezifischen Aufgaben sollten zusammen­geführt werden. Eine Konzentration auf eine strategische Ausrichtung der Forschungs­angelegenheiten wird empfohlen. Ein strategisches und operatives Controlling von Förderungsprogrammen und -einrichtungen ist anzustreben. Die Anzahl der Förde­rungseinrichtungen wäre zu verringern. Eine Zusammenlegung der finanziellen bezie­hungsweise organisatorischen Ressourcen und die bestehenden Zersplitterungen und Überschneidungen wären durch eine gezielte Abstimmung der Forschungspolitik sowie ein Zusammenlegen der Förderungsprogramme zu beseitigen. – Soweit der Rech­nungshofbericht.

Also lassen wir die Kirche im Dorf! Es handelt sich dabei um einen guten Vorschlag, es handelt sich dabei um eine zeitgemäße Reform der Förderungslandschaft, der Sie eigentlich auch zustimmen könnten, weil ich mir sicher bin, dass Sie auch größtes In­teresse daran haben, dass dies auf Basis dieses Rechnungshofberichtes auch so um­gesetzt wird. Darum würde ich Sie bitten, einmal die Oppositionspolitik etwas beiseite zu lassen und sich den sachlichen Dingen zuzuwenden.

Mit den 2,27 Prozent, das heißt 5,3 Milliarden €, die voraussichtlich 2004 erreicht wer­den können, sind wir auf einem guten Weg, und dies trotz relativ geringen Wirtschafts­wachstums. Die Volkswirtschaftler in unserer Runde werden das auch bestätigen. Das


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