Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 146

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Das heißt, die Schwerpunkte der Regierung werden gemeinsam festgelegt, und diese Schwerpunkte der Regierung werden dann auch gemeinsam ins Budget aufgenom­men. Da braucht es kein Goodwill des Finanzministers, das ist eine Vereinbarung zwi­schen Koalitionspartnern.

Eines möchte ich vielleicht noch anmerken: Das Universitätsgesetz 2002 wurde in einer Art und Weise verhandelt, wie es das vorher noch nie gegeben hat: im Rahmen einer breiten Diskussion, einer offenen Planung mit allen Beteiligten, in einer Form also, wie es sie vorher bei der Erarbeitung von Gesetzen unter sozialdemokratischen Regierungschefs überhaupt noch nie gegeben hat. Es waren alle daran beteiligt!

Es tut mir Leid, dass die sozialdemokratische Fraktion nicht zustimmt, denn, meine Damen und Herren: Wir haben konstruktive Diskussionen gehabt. Wir haben einen Vertreter der Arbeiterkammer zusätzlich ins Gesetz aufgenommen – so, wie es Ihre ursprüngliche Bedingung war. Es tut mir Leid, dass, wenn man eine Bedingung erfüllt, gleich die zweite Bedingung nachkommt. So kann es halt einfach nicht sein!

Ich meine aber, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage geschaffen haben. Durch die Nationalstiftung sind 125 Millionen € auf Dauer sichergestellt, und die ande­ren Budgetnotwendigkeiten werden im nächsten Doppelbudget 2005/2006 und in den weiteren Budgets ebenfalls berücksichtigt werden. Forschung ist ein Schwerpunkt der österreichischen Bundesregierung und wird auch im erforderlichen Ausmaß finanziert werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

17.26

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2004 betreffend ein Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2004 betreffend ein Forschungsorganisationsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesmi­nisterin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Rechnungshof-Roh­bericht zum Kunsthistorischen Museum (2211/J-BR/04)

 


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