Die Medien haben den Herrn Direktor Seipel als „Museumszampano“, als „Majestät“, als „Hofratgeneral“ bezeichnet. Ich vergleiche ihn mit Pechlaner in seiner Wirkung. Nämlich: Was der eine in der Museumswelt ist, das ist der andere in einem ganz anderen Bereich – nur: Die Machtfülle ist eine andere!
Frau Bundesministerin! Wo viel Licht ist,
ist viel Schatten. Und heute haben wir einmal ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Damit Sie, Frau Bundesministerin, heute nicht einfach sagen können, es sei die Opposition, die Ihren wichtigsten Mann hier so heftig kritisiert, habe ich das einmal vorweggestellt, denn die Leistungen sind unbestritten. Aber jetzt geht es um den Schatten, und der Schatten ist in zwei Rechnungshofberichten und auch in einem Polizeibericht festgestellt worden, und als Hauptproblem wurde aufgezeigt, dass Geben und Nehmen da zu eng beieinander liegen.
Mir ist nicht bekannt, dass der Direktor des Schönbrunner Zoos eine private Sammlung artgeschützter Tiere hat, aber der Herr Direktor des Kunsthistorischen Museums hat, wie wir alle wissen, da er diese Diskussion im Vorfeld selbst ausgelöst hat, gewisse Leidenschaften. Diese Diskussion ist schon sehr alt. Sie geht auf das Jahr 1979 zurück, als es um Skarabäen ging, obwohl die Ausfuhr antiker Objekte streng verboten war.
Herr Direktor Seipel meinte 1990, ja wenn man gewisse Neigungen hat ... Ich sage dazu: Dann – so kann man vielleicht diesen Satz vervollständigen – nimmt man es vielleicht manchmal auch mit Gesetzen nicht so genau. Damals hat der ägyptische Botschafter extra darauf hingewiesen, dass es sich da um eine widerrechtliche Ausfuhr und Aufstellung von Antiquitäten handle. Der in wenigen Tagen von uns anzulobende neue Bundespräsident hat seinerzeit, 1979, gemeint, und zwar am Tag der Inauguration des Direktors Seipel: Das ist eine moralische „Hypothek für das renommierte Institut“.
1999 bricht Seipels Zuneigung zu ägyptischen Altertümern neuerlich aus. Seipel erwirbt im Sechserpack zwei ägyptische Grabbeigaben, so genannte Uschebtis, und da beginnt folgende Diskussion: Unter Vollrechtsfähigkeit ist nicht gemeint, dass das Museum etwas kauft und dann an den eigenen Direktor verkauft. Das ist gesetzlich nicht gedeckt!
Wir haben seither diese Diskussion, und die Frau Bundesministerin wird sagen: Ja das ist gar nicht inventarisiert worden. Nur: Es hat sehr lange gedauert: Das Gutachten dazu entstand erst im Jahre 2002. Man hat drei Jahre benötigt, um diese Sache zu klären. Geklärt ist sie bis heute nicht. Das ist eben ein bedenklicher Graubereich zwischen Museumstätigkeit und Sammlertätigkeit. Das Erkennen, dass es da klare Grenzen geben muss, scheint in Vergessenheit geraten zu sein.
Als der Herr Direktor Seipel noch in Oberösterreich tätig war, galten für ihn die Statuten des Oberösterreichischen Landesmuseums, und in diesen Statuten heißt es – und das hat der Herr Präsident Peter Assmann vom Österreichischen Museumsbund erklärt und bestätigt –, dass niemand, der im Oberösterreichischen Museum angestellt ist, im Rahmen seiner Tätigkeit sich eine private Sammlung anlegen darf. – Aber genau eine solche private Sammlung ist angelegt worden.
Meine Damen und Herren! Jetzt könnte man sagen – und das wird vielleicht die Frau Bundesministerin machen –: Mein Gott, warum sucht denn da die Opposition unbedingt ein Haar in der Suppe? Oder es kommt der Satz, der zur Berühmtheit gelangt ist: Die Suppe ist zu dünn!
Über die Tätigkeit der Person, über die wir heute hier diskutieren, gibt es zwei Rechnungshofberichte und einen Polizeibericht. Es ist notwendig, die Frage zu klären – und
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