Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 153

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auch die Aufklärungen und die Darstellungen, die vom Geprüften gegeben werden, in seinen Endbericht einzuarbeiten. Die Stellungnahme des Kunsthistorischen Museums muss bis 29. Juli abgegeben werden, und das wird auch zeitgerecht gemacht werden.

Zur Frage Nummer 2:

Die Verbindlichkeiten für den Ankauf der Sphinx sind in den jeweiligen Jahresabschlüs­sen als Ratenzahlungen enthalten. Sie werden vom Museumskuratorium geprüft, von einem eigenen Wirtschaftsprüfer geprüft, und vom Museumskuratorium wird dann der Rechnungsabschluss auch genehmigt.

Ich möchte nur ein Wort dazu bemerken: Man kann sicher als echten Kritikpunkt sehen, dass Herr Generaldirektor Seipel diesen Ankauf der Sphinx unterschrieben hat, bevor er vollrechtsfähig war. Das sagt der Herr Generaldirektor auch selber. Nur: Wenn er es nicht gemacht hätte, dann wäre die Sphinx nicht mehr anzukaufen gewesen. Ich möchte Sie bitten, doch die Leistung zu sehen, dass aus dem eigenen Budget – ich betone: aus dem eigenen Budget! – dieser Kunstgegenstand angekauft wurde. Das ist ein wichtiger Teil und eine wichtige Vervollständigung unserer Ausstellung. – Da ist ein kleiner Kritikpunkt gegeben, aber ich glaube, man sollte auf Grund dieses kleinen Kri­tikpunktes auf keinen Fall das Kind mit dem Bade ausgießen.

Zu den so genannten Uschebtis, den Originalen oder Dubletten, hat der Herr General­direktor Seipel in der Öffentlichkeit bereits Stellung genommen. Er wird das dem Rech­nungshof auch erklären. Er hat festgestellt, es waren sechs zu kaufen, zwei waren beschädigt und Dubletten. Man hat das Konvolut nur im Ganzen kaufen können, und er hat die zwei beschädigten Dubletten, die für das Museum uninteressant sind, über­nommen.

Gut, der Rechnungshof mag das nun bewerten! Da hat es keine Inventarnummer ge­geben.

Ich bitte wirklich, damit aufzuhören, zu sagen, das Museum habe etwas an den Direk­tor Seipel verkauft oder der Direktor Seipel habe etwas vom Museum gekauft. Das ist erworben worden, und es war von vornherein klar, dass zwei für das Museum un­brauchbar sind, weil sie nicht wertvoll sind, weil es keine Ausstellungsgegenstände sind. Da ist auch keine Inventarnummer geändert worden, überhaupt nichts. – Herr Generaldirektor Seipel hat das bereits in der „Presse“ erklärt. Ich kann nur das wieder­holen, was in der „Presse“ steht.

Zur Frage Nummer 6:

Da müssen Sie den Rechnungshof fragen. Ich war bei der Rechnungshofprüfung nicht dabei. Es ist mir aber nicht bekannt, dass es ein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass man alle elektronischen Daten dem Rechnungshof übermitteln muss. Ich weiß es nicht! Das müssen Sie den Rechnungshof fragen.

Zur Frage Nummer 7:

Es gibt diesen Erlass aus dem Jahre 1971. Damals war das Museum eine nachgeord­nete Dienststelle des Bundes. Seit 1999 ist das Museum keine nachgeordnete Dienst­stelle des Bundes, daher gilt dieser Erlass auch nicht mehr.

Ich bin froh und stolz, dass auf aller Welt Leihgaben aus unserem Kunsthistorischen Museum angefordert werden. Im Jahr sind es über tausend Leihgaben. Ich bin auch deswegen froh, weil wir durch diese gute, weltweite Zusammenarbeit auch Leihgaben für wichtige Ausstellungen bekommen.

Wenn man sich anschaut, welch wichtige Ausstellungen derzeit laufen, dann muss man froh sein, dass man so eine gute Partnerschaft mit den anderen Museen hat.

 


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