Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 154

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Nun zur Frage nach dem Gehalt des Herrn Generaldirektor Seipel.

Ich habe diese Frage schon mehrmals in parlamentarischen Anfragen beantwortet. Das alles könnte man dort nachlesen, aber ich trage es gerne noch einmal vor.

Die Bezüge des Herrn Generaldirektor Seipel als Beamter von 1998 bis 2002 betragen 93 732 € brutto, sie sind dann gestiegen auf 96 818 €. Im Jahre 1999 bekommt er einen Zuschlag, nachdem er die Geschäftsführung übernommen hat und als er dann selbst die Haftung hat – er ist nicht mehr ein Angestellter oder ein Beamter in einer nachgeordneten Dienststelle, wo es eine Amtshaftung gibt, sondern er hat selbständig zu wirtschaften und hat aus seinen Entscheidungen heraus auch das Risiko zu tra­gen –, und dieser Zuschlag macht jährlich 58 698 € aus. Das hat er nach der Ausglie­derung, mit Übernahme der Geschäftsführung des Kunsthistorischen Museums.

Bei der Übernahme des Völkerkundemuseums und des Theatermuseums wurde diese jährliche Entschädigung auf 101 000 € erhöht. Hätte man für das Völkerkundemuseum und das Theatermuseum einen eigenen Geschäftsführer bestellt, so würden sich deren Bezüge auf je rund 123 000 € jährlich belaufen. Die Kosten wären damit mehr als dop­pelt so hoch wie der Zuschlag, den Generaldirektor Seipel bezieht.

Es gibt außerdem eine Leistungsprämie von 30 523 € jährlich.

Das ist es, was am Gehaltszettel des Herrn Generaldirektors Seipel steht; selbstver­ständlich alles brutto, mit den entsprechenden Abzügen.

Zur Frage Nummer 9:

Seit der Überführung in die Vollrechtsfähigkeit wurden keine Reisekosten mehr vorge­legt. Es gibt somit auch keine Tages- oder Nächtigungsgelder, die beansprucht wer­den. All diese Kosten müssen selbstverständlich im Rahmen des eigenen Budgets übernommen werden, und die detaillierte Aufstellung seit 1999 wurde dem Rech­nungshof vorgelegt. Ich habe diesen Rechnungshofbericht noch nicht, es wird nach der Stellungnahme durch den Herrn Generaldirektor eine Endausfertigung übermittelt wer­den.

Zur Frage Nummer 10:

Der Herr Generaldirektor hat nichts verkauft. Das war ein Leasingfahrzeug. Das kann höchstens die Leasingfirma verkaufen. Ich glaube, jemand, der ein Leasingfahrzeug verkauft, macht sich strafrechtlich schuldig, weil es ja nicht ihm gehört. Das heißt, es wurde ein billiges Fahrzeug erworben. Andere Generaldirektoren haben andere Fahr­zeuge.

Zur Frage Nummer 11: Es gibt bei einem privaten Unternehmen, bei einer wissen­schaftlichen Anstalt keine Amtsverschwiegenheit, weil sie kein Amt ist. Der Geschäfts­führer hat selbst zu entscheiden, was er kommuniziert und was nicht.

Zur Frage Nummer 12: Nein. (Beifall bei der ÖVP.)

18.00

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates, einer jeden Bundesrätin mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile dieses.

 


18.01

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich habe jetzt ziemlich schnell Ihre Antworten mitstenogra-


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