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dazu verwendet, den Grünen vorzuwerfen, dass sie die falsche Dringliche
Anfrage, nämlich keine zukunftsorientierte Dringliche Anfrage, stellen. –
Das Wort „Kontrolle“ ist ganz offensichtlich ein ziemliches Fremdwort und fast
ein „Pfui-gack-Wort“. (Rufe bei der ÖVP: In Wien!)
Sehen Sie, und
genau damit sind wir auch beim Thema: Wir haben es hier mit einer Struktur zu
tun – nein, nicht in Wien, ich spreche vom Kunsthistorischen Museum; das
Kontrollamt der Stadt Wien lässt sich in Wien nirgends hinauskomplimentieren,
wo es kontrollieren will; ich glaube auch nicht, dass es sich den Zugang zu den
elektronischen Buchhaltungen verwehren lässt –, hier wurde eine
Konstruktion gewählt, die einen zweifellos exzellenten Fachmann in eine
Position bringt, die ein Wirtschaftsunternehmen dieser Größe – und Sie
privatisieren ja so gerne – mit Sicherheit keinem Geschäftsführer zumuten
würde.
Die elterliche
Bäckerei, die mag ja nun einer führen – das ist bei
kleinen Gewerbebetrieben so –, aber ein Konzern dieser Bedeutung –
ich würde einmal sagen, mit diesem Grundkapital und diesen Reserven – wird
üblicherweise von einem Vorstand geführt oder zumindest nach dem wohlbewährten
Vier-Augen-Prinzip.
Man muss eine solche Position nicht missbrauchen, aber es ist mit Sicherheit falsch, selbst die Möglichkeit dieser umfassenden Selbstbestimmung – ob sie jetzt in Geschäften mit sich selbst, in einem, sagen wir, exzessiven Gebrauch von Machtmöglichkeiten besteht oder ob das jemand nicht tut, das ist dann eine persönliche Entscheidung –, die zu einem sehr viel größeren Missbrauch einlädt, als er hier diskutiert wurde, institutionell zu schaffen.
Wenn wir schon von der Zukunft reden, Herr Kollege Himmer, dann muss ich sagen, ich würde mir an der Stelle der Frau Bundesminister sehr ernsthaft überlegen, ob es vorstellbar ist, bei einem Haus dieser Größe, dieser Menge des Personals, dieser großen Zahl von Standorten und dem Wert der Gegenstände tatsächlich ein monokratisches System weiter bestehen zu lassen, wie es in der öffentlichen, also beamtenmäßigen Zeit davor der Fall war.
Die Möglichkeit zur Bestellung zweier Verantwortlicher ist in den gesetzlichen Bestimmungen gegeben, und ich denke, dass man, so wie wir es aus guten Gründen von der Wirtschaft, die Kollege Himmer kennt, lernen, in diesem Fall mindestens ein Vier-Augen-Prinzip einhalten sollte. – Das ist die eine Lehre, die wir, und zwar sehr wohl für die Zukunft, aus dieser Affäre ziehen sollten.
Das Zweite ist – und das kam bisher nicht zur Sprache, und das geht auch sehr viel mehr in Ihre Richtung, Frau Bundesminister, obwohl Sie vermutlich mit Recht darauf hingewiesen haben, dass wesentliche Passagen dieses Gesetzes über die Vollrechtsfähigkeit von Herrn Hofrat Seipel initiiert oder auch textiert wurden –: Der Rechnungshof hat – und auch das ist eine zukunftsorientierte Frage – in seinem Rohbericht ganz klar kritisiert, dass weder für den – sozusagen – Auftraggeber Bund und Geldgeber Bund noch für die neue Einrichtung in dieser gesetzlichen Bestimmung hinlänglich klargestellt wird, was sie voneinander zu erwarten haben, was das Ziel dieser Operation ist, wie die Entwicklung verlaufen soll.
Ich erinnere mich sehr gut, auch wenn wir damals noch in einer gemeinsamen Regierung verbunden waren, dieses Element hat damals schon zu heftigen Diskussionen geführt. Die notwendige Klarheit der Grundlage für diese Ausgliederung im Rahmen der Vollrechtsfähigkeit war nicht gegeben, und auch das rächt sich.
Kollege Himmer hat es für notwendig gehalten, dieser Anfrage die Zukunftsrelevanz abzusprechen. – Oh nein, ganz im Gegenteil: Wenn die Frau Bundesminister sich vielleicht dazu entschließen könnte, eben andere Entscheidungsstrukturen zu ermögli-
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