chen, und wenn wir vielleicht noch einmal
darüber diskutieren, welche Erwartungen wir seitens des Bundes formulieren und
welche Aufträge wir damit an die ausgegliederten Museen in Vollrechtsfähigkeit
erteilen, dann könnten wir für die Zukunft dieses Bereiches einen ganz
entscheidenden Beitrag leisten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
18.24
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Professor Dr. Böhm das Wort.
18.24
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich kann mich in der Sache sehr kurz fassen, denn die Frau Bundesminister hat in ihren grundsätzlichen Ausführungen, die sie einleitend formuliert hat, das Nötige gesagt, insbesondere zur Qualifikation, zur Professionalität des Generaldirektors – es wurde auch von Oppositionsseite nicht in Frage gestellt, dass es sich um einen exzellenten Fachmann handelt –, und sie hat die gestellten Fragen höchst konkret und präzise beantwortet.
Ich möchte mich daher darauf beschränken, da mir der Bericht nicht vorliegt und das für mich daher nur Behauptungen sind, grundsätzlich zur vorliegenden Dringlichen Anfrage der Partei der Grünen dasselbe kritisch anzumerken, was auch auf eine ganz bestimmte Dringliche Anfrage der Sozialdemokratischen Partei – eine ihrer vielen Anfragen – zum Eurofighter-Beschaffungsvorgang zugetroffen hat. (Bundesrat Konecny: Ihnen hat der Herr Hofrat den Bericht also auch nicht gegeben?)
Zunächst einmal – darauf ist zu Recht schon hingewiesen worden – ist jeder Rohbericht des Rechnungshofes absolut vertraulich zu behandeln. Es ist daher evident gesetzeswidrig und rechtswidrig, ihn in eigener Verantwortung an die Öffentlichkeit zu bringen. (Bundesrat Konecny: Genau das hat aber Seipel gemacht! Wir sind ja ein Rechtsstaat!) Allerdings haben Sie auf der einen Seite kritisiert, dass er das selektiv getan habe, das war Ihre Kritik. (Bundesrat Konecny: Sollen wir einen Entschließungsantrag einbringen? Er gibt es ja zu!) Ich muss davon ausgehen, dass Sie eine umfassendere Kenntnis dieses Rohberichtes haben, sonst müsste ich Ihnen unterstellen, dass Sie die Tatsachen, die Sie zum Gegenstand Ihrer Frage gemacht haben, aus der Luft gegriffen haben. Zum anderen haben Sie ja gehört, dass der Herr Generaldirektor in dieser Eigenschaft seit der Ausgliederung nicht der Amtsverschwiegenheit unterliegt – wir allerdings schon.
Weiters ist in diesem Zusammenhang in Erinnerung zu rufen – Sie wissen das alle –, dass es im Wesen eines Rohberichtes liegt, dass er keine abschließenden Feststellungen trifft. Vielmehr steht es der geprüften, mit allfälligen kritischen Hinweisen befassten Einrichtung und ihrer Leitung frei, dazu aus ihrer Sicht Stellung zu nehmen und gegebenenfalls unrichtige Vorwürfe richtig zu stellen.
Allein das entspricht den rechtsstaatlichen Grundsätzen eines fairen Verfahrens und dem fundamentalen Anspruch auf rechtliches Gehör. Wenn Sie daher solche Stellungnahmen und Äußerungen zum Rohbericht nicht abwarten, sondern vielmehr Vorverurteilungen, zum Teil sogar gravierende Unterstellungen von Rechtswidrigkeiten jenseits der Grenzen des Amtsmissbrauchs aussprechen, dann entspricht das nicht unseren Vorstellungen von einer rechtsstaatlichen Verfahrensweise.
Das wird bei aller von mir betonten Anerkennung der parlamentarischen Kontrollrechte insbesondere und gerade auch der Opposition nicht dem verfassungsrechtlichen Rah-
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