Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 31

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Berichterstatter Josef Saller: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich kann daher auf die Verlesung verzichten.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Nächster Tagesordnungspunkt: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föde­ralismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


10.04

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Herr Staatssekretär und Botschafter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 2 500 Jahren hat Sophokles, den Helmut Flashar als einen Dichter im demokratischen – ich betone: im demokratischen! – Athen bezeichnet, sein berühmtes Drama „Antigone“ geschrieben. Und aus diesem Drama ist uns ein Satz bekannt und überliefert, der lautet – es gibt verschiedene Übersetzungen –: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da.“

Dieser Hass, der zu ganz bestimmten Folgen führt, ist vor 2 500 Jahren in diesem Drama klar dargestellt worden. Diesen Hass, der sich durch die Jahrhunderte dann später aufgebaut hat, hat es auch in der Zeit von 1933 bis 1945 in Europa in höchstem Maße gegeben. Dieser Hass hat sich ausgedrückt gegenüber Andersdenkenden, Rassen, Völkern, Behinderten und hatte zum Ausbruch von Ausbeutung, Unrecht, Leid, psychischer und physischer Gewalt geführt, schlussendlich zu Marter und sehr, sehr oft auch zum Tod.

Österreich hat einen gewissen Anteil an dieser Situation gehabt, wobei verschie­dentlich untersucht worden ist, wie groß nun dieser Anteil ist, der sich nur schwer in vollem Ausmaß quantifizieren lässt. Aber eines ist Tatsache: dass Österreicher einen Anteil daran hatten.

Die Bundesregierung hat daher im Jahre 2000 begonnen – frühere Bundesregierungen haben auch verschiedene Anläufe genommen –, sich mit diesem Problem auseinander zu setzen, und sie hat den Versuch gemacht, den Hass, den es damals gegeben hat, im Nachhinein in gewissem Maße zu lindern, wobei das eben nur eine Linderung sein kann.

Es hat daher das Entschädigungsfondsgesetz und das Versöhnungsfonds-Gesetz gegeben. Heute sollen wir hier im Bundesrat Fristverlängerungen zustimmen, damit die Verfahren ordentlich und in guter österreichischer Tradition abgewickelt werden können und damit vor allem auch die Opfer – die ja nicht immer alles entsprechend lesen können, weil sie teilweise andere Sprachen sprechen – beraten werden und


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