Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 59

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eigentlich besser gefallen, dass, wenn es so eine zentrale Stelle gibt, diese ganz bewusst bei diesen Waren, die ein Kulturgut sind – selbstverständlich in einer gewis­sen Rotation, da der Buchpreis ohnehin überall gleich ist –, die unterschiedlichen Buch­händler einlädt.

Denn die Großhändler – einer wurde hier erwähnt, aber es gibt auch viele andere in Österreich – sind in dieser Frage nicht in erster Linie Buchhändler in dem Sinn, son­dern sie sind Verteiler. Das heißt, sie haben auch andere Verlage im Programm, und da schaut dann das Nachlassen von Prozenten ein bisschen anders aus. Wenn ich als Verlag einem Großhändler etwas weitergebe, dann kann es schon sein, dass ich bis zu 50 Prozent „die Hose herunterlassen“ muss. Warum? – Weil ein Nachlass zwischen 25 und 35 Prozent an den Buchhändler zu geben ist, beim Großhändler ist es noch mehr, und wenn es dann „11 auf 10“ oder „22 auf 20“ heißt, sodass man ein oder zwei Bücher gratis dazubekommt, dann sind wir bald auf 50 Prozent!

Deshalb möchte ich darum bitten, dass man, wenn es um das Medium Buch geht, sehr wohl auch sieht, wer das größte Risiko trägt! Denn einen Punkt möchte ich hier eben­falls erwähnen, obwohl ich wirklich glücklich bin, dass es dieses Gesetz gibt, es ist großartig, nur möchte ich darauf hinweisen, dass gerade bei fachspezifischen Büchern und bei Büchern, die in einer kleinen Auflage erscheinen, nicht immer unbedingt der Buchhändler das Risiko trägt, sondern vor allem der Verlag. Warum? – Weil es mit einem Rückgaberecht verbunden ist!

Ich mache sehr viele Bücher – das heißt, meine Frau macht das zurzeit –, und wenn wir Bücher in die Buchhandlung bringen, müssen wir erstens schon einmal dankbar sein, wenn sie nicht in der Schublade verschwinden oder unsere eigenen Kunden uns nicht erklären, dass der Buchhändler A gesagt hat: Das Buch gibt es nicht! Zweitens müssen wir auch sehr dankbar sein, wenn wir die Bücher nicht – vielleicht manchmal auch ein bisschen beschädigt – wieder zurückbekommen.

Deshalb sage ich: Das Gesetz ist großartig, es ist wichtig für das Kulturgut. Nur bitte ich – weil das heute ab und zu angesprochen worden ist –, nicht die Verleger und insbesondere die kleinen Verlage zu übersehen! Denn die sind es oft, die die spezifi­schen Anliegen des lokalen Umfeldes berücksichtigen, gerade im Blickwinkel von Kultur und Kunst.

Ich möchte aber abschließend hier auch nicht verschweigen, dass ich sehr dankbar dafür bin, dass auf unterschiedlichsten Ebenen, ob das auf Landes- oder Bundesebene ist, für die Verlagsprojekte der kleinen Verleger immer auch ein offenes Ohr gefunden wird, sodass wir Subventionen bekommen. Nur muss es bei so einem Produkt zu einem gewissen Teil, gerade wenn es um eine Preisbindung geht, auch um selbst­ständiges Erhalten gehen.

Ich möchte also darauf hinweisen, dass ich es sehr begrüße, dass es dieses Gesetz gibt, dass es aber in erster Linie abzielt auf den Käufer gegenüber dem Buchhändler, sodass ich glaube, dass man da oder dort auch die Verleger und insbesondere die kleineren Verleger noch ein bisschen stärker berücksichtigen sollte. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie des Bundesrates Schennach.)

12.12

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


12.12

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin! Gospod drzavni sekretar! Gospa drzavna sekretarka! Nach so vielen positiven Worten über diese Änderung des Gesetzes alles


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