95 Prozent der Versicherten werden im
Regen stehen gelassen, weil es keine derartige Finanzierungsmöglichkeit gibt,
und eine Vorsorge für die Zukunft wurde hiemit natürlich auch nicht getroffen.
Besonders bemerkenswert finde ich die Tatsache, dass die Regierungsparteien
bei der Krankenversicherung der Bauern offensichtlich kein Problem
damit haben, die Beitragsgrundlagen zu verbreitern und den Beitragssatz von 5,9
auf 6,8 Prozent anzuheben. In der Diskussion um die Gebietskrankenkassen
hingegen werden sämtliche Denkansätze in diese Richtung immer reflexartig
abgelehnt und quasi als sozialistische Steinzeitmethoden verteufelt. (Bundesrat
Dr. Kühnel: Die haben schon einen höheren Prozentsatz!) In der Diskussion pro futuro!
Auch hieran ist deutlich zu sehen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird: Im
Gegenzug gibt es eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage. Und wem kommt die
zugute? Dem kleinen Bauern, sehr geehrte Damen und Herren, bestimmt nicht! Sie
stellt nur eine Verbesserung für die Großbauern dar, die bei ihrer
Einkommensteuererklärung alles absetzen, dadurch kein oder nur ein geringes
versteuerbares Einkommen aufweisen und daher künftig noch geringere
Sozialversicherungsbeiträge werden zahlen müssen.
Der Vollständigkeit halber möchte ich auch noch ein Detail am Rande
erwähnen, einfach weil daran deutlich wird, wie immer wieder wichtige Gesetze
beschlossen werden, ohne auf Details und gerechtfertigte sachliche Kritik
einzugehen. In der Debatte um die Hinterbliebenenpension – Sie erinnern
sich sicher, die ist jetzt ungefähr einen Monat her – habe nicht nur ich
hier im Bundesrat darauf hingewiesen, dass es den Hinterbliebenen unmöglich
sein wird, alle Beitragsnachweise in der geforderten Form beizubringen.
Natürlich hat es darauf keine Reaktion gegeben. Jetzt wird das erfreulicherweise
geändert. Man hätte das allerdings gleich in das diesbezügliche Gesetz einfließen
lassen können. – Ich stelle fest: Sachliche Argumentation wird nicht
zur Kenntnis genommen. Die Folge davon ist ein ewiges Reparieren gerade erst
erlassener Gesetze.
Ein Wort noch zum Ausgleichsfonds: Auch bei dieser Lösung wird wieder nur
Vergangenheitsbewältigung betrieben. Die Finanzprobleme der Krankenkassen werden
mit dieser Vereinbarung sicherlich nicht gelöst werden können. Bereits im
Jahre 2006 wird österreichweit ein Minus von 660 Millionen €
entstehen. Darauf wird einfach nicht reagiert, und das ist meiner Meinung nach
fahrlässig. Zudem hat das Ministerium nur mit den liquiden Kassen über die
Rückführung der Darlehen zur Aufbesserung von deren Rücklagen verhandelt. Mit
den Kassen mit negativen Rücklagen und großen Liquiditätsschwierigkeiten, die
ja auch davon betroffen sind, wurde nicht gesprochen.
Also: Durch den vorliegenden Schnellschuss wird zwar die Rückabwicklung der
verfassungswidrigen Darlehen der Vergangenheit geregelt, aber es erfolgt nicht
die nach dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis notwendige Neuregelung des
Ausgleichsfonds für die Zukunft.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde das wirklich bedauerlich: Alle
größeren Reformen der ÖVP/FPÖ-Koalition in der Gesundheitspolitik endeten
bisher im Chaos – die Ambulanzgebühr wurde aufgehoben; die Reform des
Hauptverbandes wurde aufgehoben; die Kassensanierung wurde aufgehoben. Und ich
kann von Seiten der SPÖ nur hoffen, dass dieses Schicksal auch diese Koalition
einmal ereilen wird. – Danke. (Beifall bei der
SPÖ und der Bundesrätin Kerschbaum.)
12.24
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident
Weiss. – Bitte.
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