Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 63

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12.24

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein auch von der Vor­rednerin bereits angesprochener Teil des Gesetzesbeschlusses betrifft die Rück­abwicklung der seinerzeit durch Darlehen erfolgten Abschöpfung der Rücklagen einzelner Gebietskrankenkassen, nachdem diese vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben worden war.

Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren haben wir hier im Bundesrat das schon einmal diskutiert. Der von Vorarlberg gestellte Einspruchsantrag hat damals knapp die Mehrheit verfehlt. Nach den politischen Maßstäben von heute hätte er die Mehrheit gefunden, und das zeigt schon auch, wie sich die Verhältnisse zugunsten der Rolle der kleinen Bundesländer als Zünglein an der Waage verändert haben.

Wir sind damals aus der Fraktionsdisziplin – wie man so landläufig sagt – ausgeschert, weil wir uns in höherem Maße der Verfassungsdisziplin verpflichtet gefühlt haben. Wir haben den Einspruchsantrag seinerzeit auch nicht in Sorge um das Geld fiskalisch, sondern verfassungspolitisch argumentiert und darin über weite Strecken Zustimmung von Seiten des Verfassungsgerichtshofs erhalten.

Ich möchte mich, ohne jetzt zu stark auf die Details eingehen zu wollen, bei Frau Bundesministerin Rauch-Kallat und auch bei Frau Staatssekretärin Haubner für deren Einflussnahme bedanken, die bewirkte, dass es zu keinen gerichtlichen Auseinander­setzungen mit dem Hauptverband kommen musste. Es hat ja einige Zeit lang so ausgesehen, als ob das unvermeidbar wäre, um den nach dem Verfassungsgerichts­hoferkenntnis gebotenen Zustand herzustellen. Es ist erfreulich, dass man darauf hingewirkt hat, einen Kompromiss zu finden, der auch ein für den Hauptverband nicht unbeträchtliches Prozessrisiko – ganz abgesehen von den damit verbundenen Kos­ten – vermeiden half. Dafür herzlichen Dank.

Frau Kollegin Mag. Neuwirth hat auch angesprochen, dass damit natürlich nicht alle Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleichsfonds und der Finanzierung der Kran­kenkassen geklärt sind. Aber eben weil wir das von Ihnen kritisierte Flickwerk vermeiden wollen, gehört das in eine umfassende Gesundheitsreform eingebunden, die mehr behandeln muss als den Ausgleichsfonds allein, denn diese Dinge kann man nicht voneinander trennen. Ich bin sehr dafür, dass man sich bei den Maßnahmen jetzt auf das aktuell Notwendige und Gebotene beschränkt und beim anderen in eine Diskussion einsteigt – und die läuft ja auch schon –, in der alle Fraktionen ihre Vorstellungen einbringen sollen und können, wie die Finanzierung des Gesundheits­systems und insbesondere auch die Finanzierung der finanziell etwas Not leidenderen Krankenkassen sichergestellt werden soll. Im Sinne dieses von Ihnen zu Recht urgier­ten Gesamtkonzeptes ist es, so meine ich, notwendig, schrittweise vorzugehen und abzuwarten, welche Vorschläge hinsichtlich des Ausgleichsfonds im Rahmen der gesamten Gesundheitsreform zur Sprache kommen werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.27

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte schön.

 


12.28

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der eine Punkt, nämlich die Chefarztpflicht-Neu, wie sie genannt wird, ist etwas, was ja auch im Nationalrat zum Teil die Zustimmung der Grünen gefunden hat. Im Bundesrat haben


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