Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 64

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wir ja leider nicht die feineren Möglichkeiten der Abstimmung durch die drei Lesungen, sondern wir können nur ja oder nein sagen.

Kurz also zur Frage der chefarztpflichtigen Medikamente: Deren Anzahl wird in Zukunft zumindest reduziert werden. Die Chefarztpflicht wird dadurch nicht abgeschafft, aber wenigstens wird für viele PatientInnen in vielen Fällen der eine oder andere Gang zum Chefarzt nicht mehr nötig sein. Das ist zumindest eine Verbesserung. Ob diese Verbesserung ausreichend sein wird, das wird sich erst in Zukunft klären lassen, es ist jedoch auf jeden Fall einmal ein Anfang gemacht.

Das gesamte Gesetz, das wir hier heute diskutieren, wird allerdings nicht unsere Zustimmung finden, denn es hat mit einer Sanierung der Krankenkassen im eigentlichen Sinne, wie sie nötig wäre, nichts zu tun. Die Tatsache, dass die Beiträge für Bauern jetzt erhöht werden, ist zwar im Ansatz gut, aber auch nur auf den ersten Blick, denn es gibt zwar eine Erhöhung der Beiträge, das ist aber noch lange kein aus­reichender Schritt in Richtung einer tatsächlichen Angleichung der Versicherungs­systeme.

Was insgesamt fehlt, sind klare Regelungen auch auf der Leistungsseite und nicht nur auf der Beitragsseite. Das Ziel wäre: gleiche Beiträge und gleiche Leistungen für alle Versicherten. Wenn 20 Millionen € aus der Tabaksteuer allein zur Sanierung der Bauernkrankenkassen verwendet werden und für alle anderen dann 70 Millionen € übrig bleiben, dann stellt das keine Gleichbehandlung dar. Hiedurch werden eindeutig alle übrigen ASVG-Versicherten benachteiligt, und dem können wir nicht zustimmen.

Verstehen Sie mich nicht falsch! Das ist keine Frage des Neids, mir geht es also nicht darum, dass es allen gleich schlecht gehen sollte. Mein Ansatz wäre stattdessen, dass es allen gleich gut gehen sollte, nur das ist in der momentanen Sozialgesetzgebung dieses Landes vielleicht nicht für alle der Grundgedanke.

Auch die Vorgangsweise, die Kollegin Neuwirth bereits kritisiert hat, trägt sicherlich nicht dazu bei, die Grünen zu einer Zustimmung zu diesem Gesetz zu bewegen. Vor allem Sozialgesetze und insbesondere Gesetze wie dieses sind derartig wichtig, dass die nötige Sorgfalt im parlamentarischen Vorgehen, das Einbeziehen der Opposition und auch eine ausführliche Diskussion in Ausschüssen gewährleistet sein sollten. Ich finde es besonders schlimm, dass bei einem Gesetz wie dem, das hier vorliegt, nicht so vorgegangen wurde. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.30

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Zellot. – Bitte.

 


12.31

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine geschätzten Damen und Herren! Zur Gesetzesvorlage des Sozialrechts-Änderungsgesetzes die Bauernsozialversicherung betreffend: Man muss davon ausgehen, dass die bäuerlichen Strukturen derzeit sehr schlechte sind. Ich begründe das damit, dass sich die Beiträge der Aktiven und die Pensionsbeiträge bereits die Waage halten, und natürlich ist die finanzielle Situation dieser Sozialversicherungsanstalt nicht die beste.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ich meine aber, dass die Bundesregierung immerhin einen Schritt gesetzt hat, um ihr Ziel der Zusammenlegung der Sozialver­sicherungsanstalten, der Harmonisierung zu verfolgen. Diese Bundesregierung hat dieses Bestreben zum Beispiel schon mit der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten gezeigt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite