Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 65

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn man von der Beitragsgrundlage bei der bäuerlichen Sozialversicherungsanstalt spricht, ist weiters zu bedenken, dass 75 Prozent der beitragspflichtigen Landwirte Nebenerwerbsbauern sind. Man muss also auch sehen, dass es sich dabei um jene Arbeiter, Angestellten und Angehörigen anderer Berufsgruppen handelt, die bereits doppelt Beiträge zahlen und nun auch einen positiven Beitrag für diese Sozial­versicherungsanstalt leisten.

Dieser Schritt war nicht einfach. Es hat vor allem bei den bäuerlichen Nebentätigkeiten, bei den Betriebshelfern, bei den Be- und Verarbeitungsbetrieben, speziell bei den Buschenschenken, bei Tätigkeiten, die Dienstleistungscharakter haben, wesentliche Reformen gegeben. All diese Reformen musste die Bundesregierung jetzt durchführen, weil in der Vergangenheit sozialdemokratische Finanzminister immer wieder verweigert haben, Maßnahmen zur Verbesserung der bäuerlichen Sozialversicherung durchzu­führen. Das muss auch einmal gesagt werden. Das war wahrscheinlich auch ein Problem der damaligen Koalition, dass die sozialdemokratischen Finanzminister und auch die Sozialdemokratische Partei für die Berufsgruppe der Bauern nichts übrig hatten.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Reformschritte, die unternommen wurden, führen nicht ins Chaos, sondern sie sind notwendig, um die soziale Sicherheit der Bäuerinnen und Bauern zu gewährleisten. (Bundesrätin Konrad: Sollte das nicht für alle anderen in gleicher Weise gelten?) Der Schritt, den die Bundesregierung mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz setzt, ist sehr verantwortungsvoll und nicht nachlässig. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.34

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


12.34

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich ganz kurz zu den drei für mich wichtigsten Materien dieses Sozialrechts-Änderungsgesetzes Stellung nehmen. Es enthält natürlich auch noch eine Fülle anderer Maßnahmen, die zum Teil auch die Witwenpensionen betreffen. Für mich als Frauenministerin ist ganz wichtig, dass es hiemit zu einer tatsächlichen Besserstellung bei den Witwenpensionen kommt, den­noch möchte ich meine Ausführungen, um Zeit zu sparen, auf die folgenden drei Punkte beschränken: Bauernfinanzpaket, Sanierung des Ausgleichsfonds beziehungs­weise Rückzahlung der Darlehen und „Chefarztpflicht neu“.

Beim Bauernpaket handelt es sich nicht nur um eine Anhebung der Beitragssätze beziehungsweise eine Harmonisierung der Beitragssätze, sondern vielmehr um ein tatsächlich umfassendes Paket. In diesem Zusammenhang möchte ich mich sehr bei der Bauernschaft bedanken, die in eigener Verantwortung im besten Sinne der Selbst­verwaltung sofort nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu mir gekommen ist und mich ersucht hat, nicht nur mit einer behördlichen Einschau, die wir dann auch durchgeführt haben, sondern gemeinsam ein mittel- und langfristiges Konsolidierungspaket für die Bauern zu schnüren, das eben auf Grund dieser Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof notwendig geworden war.

Sie haben sehr, sehr viel selber eingebracht, nicht nur die Harmonisierung der Bei­träge, sondern auch die Erweiterung der Beitragsgrundlage, zum Beispiel die Ein­beziehung von Nebentätigkeiten wie Urlaub am Bauernhof, von persönlichen Dienstleistungen im Rahmen des Maschinenrings, die Aufhebung der Begrenzung des Mitteltransfers der bäuerlichen Unfall- und der Krankenversicherung, die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage, was ganz wichtig für die kleinen Bauern, für die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite