Wenn man
von der Beitragsgrundlage bei der bäuerlichen Sozialversicherungsanstalt
spricht, ist weiters zu bedenken, dass 75 Prozent der beitragspflichtigen
Landwirte Nebenerwerbsbauern sind. Man muss also auch sehen, dass es sich dabei
um jene Arbeiter, Angestellten und Angehörigen anderer Berufsgruppen handelt,
die bereits doppelt Beiträge zahlen und nun auch einen positiven Beitrag für
diese Sozialversicherungsanstalt leisten.
Dieser
Schritt war nicht einfach. Es hat vor allem bei den bäuerlichen Nebentätigkeiten,
bei den Betriebshelfern, bei den Be- und Verarbeitungsbetrieben, speziell bei
den Buschenschenken, bei Tätigkeiten, die Dienstleistungscharakter haben,
wesentliche Reformen gegeben. All diese Reformen musste die Bundesregierung
jetzt durchführen, weil in der Vergangenheit sozialdemokratische Finanzminister
immer wieder verweigert haben, Maßnahmen zur Verbesserung der bäuerlichen
Sozialversicherung durchzuführen. Das muss auch einmal gesagt werden. Das war
wahrscheinlich auch ein Problem der damaligen Koalition, dass die
sozialdemokratischen Finanzminister und auch die Sozialdemokratische Partei für
die Berufsgruppe der Bauern nichts übrig hatten.
Meine geschätzten Damen und Herren! Die Reformschritte, die unternommen wurden, führen nicht ins Chaos, sondern sie sind notwendig, um die soziale Sicherheit der Bäuerinnen und Bauern zu gewährleisten. (Bundesrätin Konrad: Sollte das nicht für alle anderen in gleicher Weise gelten?) Der Schritt, den die Bundesregierung mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz setzt, ist sehr verantwortungsvoll und nicht nachlässig. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.34
Vizepräsident Mag. Georg
Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau
Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.
12.34
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich ganz kurz zu den drei für mich wichtigsten Materien dieses Sozialrechts-Änderungsgesetzes Stellung nehmen. Es enthält natürlich auch noch eine Fülle anderer Maßnahmen, die zum Teil auch die Witwenpensionen betreffen. Für mich als Frauenministerin ist ganz wichtig, dass es hiemit zu einer tatsächlichen Besserstellung bei den Witwenpensionen kommt, dennoch möchte ich meine Ausführungen, um Zeit zu sparen, auf die folgenden drei Punkte beschränken: Bauernfinanzpaket, Sanierung des Ausgleichsfonds beziehungsweise Rückzahlung der Darlehen und „Chefarztpflicht neu“.
Beim
Bauernpaket handelt es sich nicht nur um eine Anhebung der Beitragssätze beziehungsweise
eine Harmonisierung der Beitragssätze, sondern vielmehr um ein tatsächlich
umfassendes Paket. In diesem Zusammenhang möchte ich mich sehr bei der
Bauernschaft bedanken, die in eigener Verantwortung im besten Sinne der Selbstverwaltung
sofort nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu mir gekommen ist
und mich ersucht hat, nicht nur mit einer behördlichen Einschau, die wir dann
auch durchgeführt haben, sondern gemeinsam ein mittel- und langfristiges Konsolidierungspaket
für die Bauern zu schnüren, das eben auf Grund dieser Aufhebung durch den
Verfassungsgerichtshof notwendig geworden war.
Sie haben sehr, sehr viel selber eingebracht, nicht nur die Harmonisierung der Beiträge, sondern auch die Erweiterung der Beitragsgrundlage, zum Beispiel die Einbeziehung von Nebentätigkeiten wie Urlaub am Bauernhof, von persönlichen Dienstleistungen im Rahmen des Maschinenrings, die Aufhebung der Begrenzung des Mitteltransfers der bäuerlichen Unfall- und der Krankenversicherung, die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage, was ganz wichtig für die kleinen Bauern, für die
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