Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 128

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Zur Frage 6:

Vorweg möchte ich klarstellen, dass die bestehenden Regelungen des Nachtschwer­arbeitergesetzes nicht geändert werden. Zusätzlich wird es allerdings die Möglichkeit geben, bis zu fünf Jahre früher in Pension zu gehen. Dass dies nicht den versiche­rungsmathematisch errechneten Abschlag von 4,2 Prozent, sondern von 3 Prozent für jedes Jahr des früheren Pensionsantrittes zur Folge hat, ist ein Ergebnis von Sozial­partnergesprächen und wurde von der Bundesregierung so in die Punktation übernommen.

Zur Frage 7:

Da haben die Sozialpartner angeboten, Tätigkeiten zu definieren, die zu den Möglich­keiten des vorzeitigen Pensionsantrittes führen. Der Sozialminister wird auf Vorschlag der Sozialpartner die entsprechende Verordnung erlassen.

Zur Frage 8:

Der unterschiedliche Beitragssatz wurde, wie ich schon oben dargestellt habe, von Experten der Sozialpartner ermittelt. Er war in den Gesprächen nachvollziehbar und ist gerecht.

Zur Frage 9: nein.

Zur Frage 10:

Die derzeit bestehende Regel nach der Pensionsreform 2003 ist verfassungskonform. Die Einführung eines neuen „Pensionskorridors“ kann nicht zwischen Frauen und Männern differenzieren, dies wäre nach Ansicht aller maßgeblichen Experten sowohl innerstaatlich verfassungswidrig als auch europarechtswidrig. Ich verweise auf die Richtlinie 79/7/EWG und auf die Rechtssache Buchner, EuGH vom 23. Mai 2000, zur vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit, in welcher der EuGH die Zulässigkeit eines für Männer und Frauen unterschiedlichen Alters verneinte.

Zur Frage 11: Ja; wie ich schon oben ausgeführt habe.

Zur Frage 12:

Wie bei jeder Mehrfachversicherung gilt auch für die additive Anrechnung die Höchstbeitragsgrundlage.

Zur Frage 13:

Auch das Partnereinkommen soll freiwillig gesplittet werden können. Die detaillierten Regelungen dazu werden derzeit ausgearbeitet.

Zur Frage 14:

Die Ausformulierung dieses Grundsatzes zur Parallelrechnung erfolgt derzeit durch Experten.

Zur Frage 15:

Diese Bundesregierung hat durch die Schaffung der Hospizkarenz wesentlich zur Verbesserung der Lage pflegender Angehöriger beigetragen. Die Harmonisierung führt zudem zu einer besseren Bewertung dieser Zeiten. Weiters werden die Leistungen des Familienlastenausgleichsfonds für die Pflege behinderter Kinder ausgedehnt.

Zur Frage 16:

In der Parallelrechnung wird die Besserstellung für Zeiten der Notstandshilfe auch rückwirkend gelten.

 


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