Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 130

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Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates/einer jeden Bundesrätin mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Bachner. – Bitte.

 


16.57

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Herr Staatssekretär Morak hat erwähnt, dass die Sozialpartner am Runden Tisch teil­genommen haben. Sie, Herr Staatssekretär, haben auch bei fast jeder Anfrage­beantwortung mit erwähnt, wo es bereits eine Zustimmung der Sozialpartner gegeben hat. Dem möchte ich von dieser Stelle aus erst einmal massiv widersprechen. (Staats­sekretär Morak: Die Sozialpartnerpräsidenten, habe ich gesagt!) – Okay, dem möchte ich aber trotzdem widersprechen, was die Seite der Arbeitnehmervertretung, was also ÖGB und auch Arbeiterkammer betrifft.

Wo ich Ihnen Recht gebe, Herr Staatssekretär, ist Folgendes – und das möchte ich hier auch positiv erwähnen –: Bereits im Oktober 2003 hat der ÖGB bei seinem Kon­gress ein Pensionsmodell ausgearbeitet, die so genannte Österreich-Pension. Dieses Modell verdient auch den Namen „Harmonisierung“, weil in diesem Modell wirklich ein Konzept entwickelt wurde, das für alle derzeit unterschiedlichen Pensionssysteme eine Harmonisierung möglich gemacht hätte.

Ich muss sagen, erfreulicherweise gab es – obwohl auf Seiten der Regierung anfänglich doch sehr großes Misstrauen gegenüber diesem Modell bestanden hatte – dann in den Gesprächen am Runden Tisch sehr häufig auch die Erkenntnis, dass die Vorschläge, die in diese Konzept enthalten sind, gar nicht so schlecht sind. Viele Punktationen, die wir jetzt kennen, resultieren in Teilen auch aus diesem Konzept, das der ÖGB damals beim Kongress veröffentlicht hat.

Ich gebe Ihnen auch darin Recht, dass wir uns in vielen Punkten näher gekommen sind, wobei „näher gekommen sind“ noch lange nicht Zustimmung heißt. Folgendes muss man schon festhalten: Sie werden keinen Gewerkschafter und keinen Käm­merer/keine Kämmerin finden, die eine Zustimmung zu Verhandlungen erteilen, bevor sie den Gesetzestext darüber kennen. Eine Endzustimmung zu solchen Verhandlun­gen kann es also immer erst dann geben, wenn auch der Gesetzestext vorliegt. Viele von uns, die mit Gesetzen zu tun haben, wissen, dass dann genau im Detail oft die schwierigen Fragen auftreten. Deshalb gab es zwar eine Annäherung – das ist voll­kommen richtig und auch positiv zu bewerten –, jedoch ist es schade, dass es zum Schluss wegen, sage ich jetzt einmal, weniger Punkte, die für uns aber sehr gravierend waren, doch zu keiner Einigung bei den Runden Tischen kam.

Wir haben von Anfang an gesagt, wenn wir eine Harmonisierung machen wollen, die den Jungen Zukunftsperspektiven geben soll, die auch halten soll, damit wir nicht wieder in zwei, drei Jahren über neuerliche Pensionsreformen diskutieren müssen, dann müssen wir das gescheit machen. Unsere Voraussetzung war, dass wir die Pensionsreform 2003 zurücknehmen müssen, denn die Pensionsreform 2003 hat gerade für die ASVG-Versicherten maßgebliche Verschlechterungen gebracht. Wenn wir da noch aufdoppeln und darauf aufbauend harmonisieren, kann nichts Gescheites daraus werden. In Teilen haben das auch Regierungsvertreter anerkannt, denn sie sind von der derzeitigen Deckelung der Verluste von 10 Prozent auf 5 Prozent zurückgegangen. Es ist also bereits die Erkenntnis da gewesen, dass man die so genannten Grausamkeiten von 2003 zumindest reduzieren muss, um wirklich ordentlich harmonisieren zu können.

 


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