Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 131

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Die Regierung ist dann aber leider doch nicht von all den Punkten abgerückt, von denen wir gemeint haben, dass man abrücken müsste, um ordentlich darauf aufbauen zu können. Das mag dadurch bedingt sein, dass man in der Öffentlichkeit einfach nicht das Gesicht verlieren möchte, oder es sind sonstige Gründe dahinter gestanden. Mir tut das Leid, denn ich denke mir, auch die Regierung ist daran interessiert. Sie haben zumindest in Ihren Schlussworten gerade erwähnt, dass wir ein System finden müssen, das für alle gleich gilt, das Zukunftsperspektiven für alle Menschen in diesem Land bringt und vor allem auch die Sicherheit, nach einem langen, arbeitsreichen Leben im Alter abgesichert zu sein, und zwar egal, in welcher Berufsgruppe man davor beschäftigt war.

Wir von Seiten der Arbeitnehmervertretung haben dann letztendlich den Runden Tisch verlassen, und zwar aus mehreren Gründen. Drei Schwerpunkte möchte ich hier erwähnen: Der eine Schwerpunkt sind die Abschläge. Wir können sie nicht akzeptieren, auch wenn die Regierung, wie schon erwähnt, dazu bereit war, die Verlustdeckelung von 10 auf 5 Prozent zu senken. Man muss zur Erklärung hin­zufügen, dass es sich nur um eine vorübergehende Senkung handelt, denn sie wird pro Jahr wieder um 0,25 Prozent angehoben. Das bedeutet, dass wir im Jahr 2024 wieder diesen zehnprozentigen Verlustdeckel erreicht haben werden.

Sie haben den Pensionskorridor erwähnt. Weiters ist es so, wenn jemand, speziell Männer – Frauen haben ohnedies erst ab 2033 die Chance –, mit 62 in Pension geht, dann hat er pro Jahr mit einem Abschlag von 4,2 Prozent zu rechnen. Das heißt im schlimmsten Fall, wenn jemand also erst 2024 in Pension geht – das ist die Generation, die jetzt gerade im Berufsleben steht –, hat er, wenn er mit 62 in diesen Pensionskorridor eintritt, bereits mit über 22 Prozent Abschlägen zu rechnen. Das ist etwas, wo wir gesagt haben, das kann es ja wohl nicht sein. Das betrifft auch Menschen – und jetzt bin ich bei den typischen Hacklern, die Professor Konecny erwähnt hat –, die mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben, also mit 62 Jahren im besten Fall sogar 47 Beitragsjahre haben – ich rede jetzt gar nicht von Versicherungs­jahren – und trotzdem, wenn sie mit 62 in diesen Pensionskorridor eintreten, diese Abschläge in Kauf zu nehmen haben. Da haben wir gesagt, das kann es ja wohl nicht sein!

Herr Staatssekretär! Ihre Erklärung in Beantwortung der Frage, warum man den sozial gestaffelten Abschlag der Beamten nicht auf die ASVG-Versicherten oder auch andere Versicherte übertragen kann, war mir nicht ganz klar. Was das mit der Durchrechnung zu tun hat, weiß ich jetzt nicht. Ich zumindest habe es nicht verstanden, denn die Durchrechnung gibt es mittlerweile bei den ASVGlern genauso wie bei den Beamten. Die Beamten haben mit der Durchrechnung nur später begonnen als die ASVGler. Aber im Prinzip wäre es auch hier bei einigem guten Willen möglich gewesen, diese Abschläge zumindest so sozial zu staffeln, wie das auch bei den Beamten der Fall ist. (Bundesrat Konecny: Richtig!)

Ich komme noch einmal zurück auf diesen Pensionskorridor, und da möchte ich auch widersprechen, Herr Staatssekretär. Da sind wir unterschiedlicher Meinung! Ich bin sehr wohl der Meinung, dass es jetzt verfassungswidrig ist, wenn Frauen nicht die Möglichkeit gegeben wird, diesen Pensionskorridor ebenfalls in Anspruch zu nehmen. Gehen wir einmal davon aus, und wir alle wissen das, dass, wie ich bereits gesagt habe, durch die Pensionsreform 2003 massive Eingriffe vorgenommen wurden, die auch den vorzeitigen Pensionsantritt für Frauen betreffen. Ab 2014 gibt es für Frauen keine Möglichkeit eines vorzeitigen Pensionsantritts mehr. Frauen haben also ab dem Jahr 2014 keine Möglichkeit mehr, vorzeitig in Pension zu gehen. Es gibt jedoch auch Frauen mit langen Versicherungszeiten, zwar sehr wenige, da gebe ich Ihnen schon Recht. Ich etwa bin auch eine typische Hacklerin, habe mit 15 Jahren zu arbeiten


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