Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 147

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Herren von den Regierungsparteien so etwas mit beschließen, dann sind sie auch dafür mitverantwortlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einmal kurz zusammengefasst: Was sind denn unsere Kritikpunkte? – Die Beamten-Sonderstellung bleibt, die Beamten­pension 2003 wird ausgespart, die Beamten behalten auch jetzt ihren Sonderstatus. Das kann es ja wohl nicht sein! Hier gibt es nach wie vor gleiche Beiträge für gleiche Leistungen. Im Gegensatz dazu erfolgt bei den Bauern eine Erhöhung der Beitrags­sätze von 14,5 Prozent auf 15 Prozent, bei den Gewerbetreibenden von 15 Prozent auf 17,5 Prozent, dennoch bleiben sie deutlich niedriger als im ASVG-Bereich, wo eine Erhöhung auf 22,8 Prozent erfolgt.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas in Erinnerung bringen, weil es heute schon angesprochen wurde, nämlich die ursprüngliche Dritteldeckung, dass also ein Drittel der Arbeitnehmer, ein Drittel der Arbeitgeber und ein Drittel der Staat abdeckt. Der Staat hat nie das eine Drittel tatsächlich dazu gezahlt! So wenig wie in den letzten Jahren hat er allerdings auch noch nie gezahlt! Auch das muss man zur Kenntnis nehmen, wenn man davon ausgeht, dass die „böse“ Sozialversicherung diesbezüglich so daneben ist! So hat es in Wirklichkeit ja nicht ausgeschaut, da stehen doch noch einige andere Dinge im Hintergrund! (Präsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Worum geht es noch? – Ich nenne jetzt einmal die hohen Verluste bei einem vorzei­tigen Pensionsantritt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! So kann es ganz einfach nicht sein! Es geht doch nicht, dass man mit 62 Jahren in Pension geht und dann Abschläge von 12,6 Prozent hat, wobei ab dem Jahr 2005 noch Einbußen hinzukommen, die mit 5 Prozent – unter Anführungszeichen – „gedeckelt“ sind. Die Verlustdeckelung wird dann allerdings bis 2024 auf 10 Prozent angehoben, und ab 2024 verlieren die Arbeitgeber, die drei Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsalter in Pension gehen, rund 22 Prozent, damit also knapp ein Viertel des Pensions­anspruches. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

Kollege Himmer! Es wird nicht ganz so lang sein, aber wir zwei sind in dieser Partie ganz aktuell drin, und so auch unser Bekannten- und Freundeskreis! Das sollte man auch in unserem Alter etwa zwischen 45 und 50 durchaus zur Kenntnis nehmen! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Ich rede von mir, und ich bin ein wenig älter, in Ordnung! Irgendwann einmal haben aber wir alle einen Vertrag geschlossen, der da lautete: Ich arbeite, ich zahle ein, ich habe diese und jene Rechte und diese und jene Pflichten. Und dieser Vertrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird jetzt von dieser Bundesregierung ganz eindeutig gebrochen! Das ist Vertragsbruch und nichts anderes! Ich habe das bereits im Jahr 2003 hier gesagt, und ich muss es jetzt wiederholen: So ist es!

Über die hohen Abschläge bei den Schwerarbeitern wurde heute auch schon ge­sprochen. Wenn pro Jahr vorzeitiger Pension 3 Prozent in Abzug gebracht werden, dann bedeutet das, dass bei einem 60-jährigen 15 Prozent plus 5 bis 10 Prozent Verlust zum Tragen kommen. Das ist auch deswegen unvertretbar, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil Schwerarbeiter eine signifikant geringere Lebens­erwartung haben als andere Menschen. Auch das darf man nicht vergessen!

Die Benachteiligung von Frauen habe ich schon kurz angesprochen. Die Frauen haben einerseits große Verluste durch die lebenslange Durchrechnung zu gewärtigen, andererseits gäbe es für Frauen keine Möglichkeit zur vorzeitigen Alterspension. Der Durchrechnungszeitraum betrifft unsere Kolleginnen tatsächlich wesentlich massiver als die Männer. Wer das nicht versteht, hat von der Materie wirklich keine Ahnung! Ich bin überzeugt, dass das auch die Kolleginnen im Bereich der Regierungsparteien wissen, aber geflissentlich darüber schweigen.

 


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