haben, dass wir für die Fragestunde 120 Minuten brauchen werden. Ich darf Sie bitten, dafür Verständnis zu haben, dass der Herr Landeshauptmann von Wien um 10.30 Uhr kommt. Ich schlage daher eine Sitzungsunterbrechung bis 10.30 Uhr vor.
(Die
Sitzung wird um 10.09 Uhr unterbrochen
und um 10.35 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
2. Punkt
Erklärung
des Landeshauptmannes von Wien, Bürgermeister Dr. Michael Häupl, zum Thema
„Finanzausgleich und Österreich-Konvent“
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Ich begrüße dazu ganz besonders herzlich
den Herrn Landeshauptmann von Wien, Bürgermeister Dr. Häupl. (Allgemeiner
Beifall.)
Herr Bürgermeister! Ich erteile Ihnen zur Abgabe einer Erklärung zum Finanzausgleich und Österreich-Konvent das Wort. – Bitte.
10.36
Landeshauptmann von Wien Dr. Michael Häupl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Zunächst einmal darf ich mich sehr herzlich bedanken für die Möglichkeit, heute zu den Themen des Österreich-Konvents und den weitreichenden Diskussionen zur Erneuerung der österreichischen Verfassung und zu Fragen des Finanzausgleichs Stellung nehmen zu können. Ich weiß schon, dass dies rechtlich so vorgesehen ist, trotzdem gebietet es mehr als die Höflichkeit, sich für diese reale Möglichkeit auch zu bedanken.
Ich weiß, dass ich Ihnen im hohen Ausmaß diesen Besuch und diese Diskussion im Bundesrat schuldig bin, ist doch nach einem kurzen Blick in die Statistik erkennbar, dass der letzte Wiener Landeshauptmann hier im Bundesrat vor mehr als zwanzig Jahren gesprochen hat. (Heiterkeit.) Bevor dies in der folgenden Debatte angemerkt wird, mache ich es lieber gleich selbst. (Neuerliche Heiterkeit.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Frage der Arbeit im Österreich-Konvent möchte ich vorausschicken, dass die österreichischen Landeshauptleute – Sie erlauben, dass ich dies auch als derzeitiger Vorsitzender der österreichischen Landeshauptleutekonferenz sage – diese Arbeit ganz außerordentlich begrüßen. Wir wissen vor allem sehr klar zu unterscheiden zwischen dem, was die Landeshauptleutekonferenz unter der Bundesstaatsreform definiert hat und mit dem sie sich auf der Basis des Perchtoldsdorfer Abkommens doch über geraume Zeit hinweg beschäftigt hat, und dem, was die Aufgabe dieses Konvents ist. War die eine Aufgabe in erster Linie darauf zentriert, sich mit einer Verwaltungsreform, einer Verwaltungsänderung zu beschäftigen, ist die Arbeit des Konvents wesentlich größer, wesentlich breiter angelegt, denn eine Überarbeitung, eine Erneuerung, eine Neuformulierung, eine Neuschaffung, wie immer man dies auch beschreiben will, der österreichischen Bundesverfassung ist zweifelsohne eine nachgerade herkulische Aufgabe.
Von der österreichischen Bundesstaatsreform, basierend auf dem Perchtoldsdorfer Abkommen, ist einiges auch umgesetzt worden. Ich darf nur beispielhaft erinnern etwa an die Änderungen im Bereich der Verantwortung für den Bundesstraßenbereich, der den
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite