Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 38

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bei diesen Finanzausgleichsverhandlungen kommen werden. Der Wille ist erkennbar – ob es in der Tat zu einem Ergebnis kommt, wird im Wesentlichen auch von der Bereit­schaft und vom Willen des Herrn Finanzministers abhängen, insbesondere den Städ­ten und Gemeinden jene Verluste auszugleichen, die sie in der abgelaufenen Finanz­ausgleichsperiode erlitten haben. Wir alle wissen, dass gerade die Städte und Gemein­den diejenigen öffentlichen Investoren sind, die sehr wesentlich durch ihre Nachfrage zur Sicherung des Arbeitsmarktes und zur Belebung der Wirtschaft beitragen. Zur Erfüllung der Aufgaben gerade der Städte und Gemeinden – gestatten Sie mir hier diesen Einschub! – ist es daher notwendig, die Städte und Gemeinden auch mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Die Länder – wie im Übrigen auch die Städte und Gemeinden – vertreten daher in den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen folgende Positionen:

Erstens: Erhöhung der Ertragsanteile.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Länder, neben den Gemeinden, sehr viele ausgabendynamische Aufgaben – Soziales, Kinderbetreuung, Fachhochschulen und vieles andere mehr – zu erfüllen haben, fordern die Länder eine Beteiligung an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben in jenem prozentuellen Ausmaß, wie dieses bis zum 31. Dezember 2000 bestanden hat. Damit verbunden wurde in Verhandlungen an­gedacht, einen einheitlichen Schlüssel für alle gemeinschaftlichen Bundesabgaben be­ziehungsweise die Einbeziehung der ausschließlichen Bundesabgaben einzuführen – dies vor allem deshalb, weil es in den letzten Jahren Praxis wurde, dass ausschließlich Bundesabgaben erhöht und im Rahmen von Steuerreformen insbesondere jene ge­meinschaftlichen Bundesabgaben gesenkt wurden, an denen Länder und Gemeinden mit einem hohen Ertrag beteiligt waren. Die Länder und Gemeinden finanzierten daher in einem hohen Ausmaß die Steuerreformen mit. An den Steuererhöhungen konnten sie aber kaum mitpartizipieren. Ein einheitlicher Schlüssel hat jedenfalls zur Folge, dass Bund, Länder und Gemeinden künftig Steuerreformen gleichermaßen gerecht zu tragen hätten.

Zweitens: Krankenanstaltenfinanzierung.

Auf Grund einer Prognose von Professor Lehner werden die Nettoausgaben der Län­der für die Spitalsfinanzierung bis 2008 um 76,65 Prozent steigen. Die Länder sehen daher in der Krankenanstaltenfinanzierung den, wie man in Österreich so schön sagt, Knackpunkt in den tatsächlichen Verhandlungen. Sie fordern einerseits eine Aufhe­bung der bestehenden Deckelung durch den Bund und andererseits die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um zumindest den gesamten Anstieg der bereits 1994 bestehenden Unterdeckung auszugleichen, sprich zusätzliche Mittel in der Höhe von über 1 Milli­arde €, wobei dabei die weiteren Steigerungen von 2002 bis 2008 noch nicht berück­sichtigt sind. Darüber hinaus lehnen es die Länder strikt ab, die laufende Reform des Gesundheitswesens mit den Verhandlungen über das Finanzausgleichsgesetz zu kop­peln – dies vor allem deshalb, weil dazu auch die Sozialversicherung und die Sozial­partner in die laufenden Verhandlungen eingebunden werden müssen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Der dritte wesentliche Punkt in den laufenden Verhandlungen, den Sie mir erlauben anzuschneiden, ist der Bereich der Landeslehrer.

Der Bundesminister für Finanzen geht in den Finanzausgleichsverhandlungen davon aus, dass sinkende Schülerzahlen automatisch auch sinkende Infrastrukturkosten zur Folge haben müssen, und daher ist eine Senkung der so genannten Verhältniszahl unter anderem sein erklärtes Ziel. Völlig unberücksichtigt bleibt dabei die Tatsache, dass es auf die Strukturkosten nur unwesentliche Auswirkungen hat, ob in einer Klasse


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