bei diesen Finanzausgleichsverhandlungen
kommen werden. Der Wille ist erkennbar – ob es in der Tat zu einem
Ergebnis kommt, wird im Wesentlichen auch von der Bereitschaft und vom Willen des
Herrn Finanzministers abhängen, insbesondere den Städten und Gemeinden jene
Verluste auszugleichen, die sie in der abgelaufenen Finanzausgleichsperiode
erlitten haben. Wir alle wissen, dass gerade die Städte und Gemeinden
diejenigen öffentlichen Investoren sind, die sehr wesentlich
durch ihre Nachfrage zur Sicherung des Arbeitsmarktes und zur Belebung der
Wirtschaft beitragen. Zur Erfüllung der Aufgaben gerade der Städte und
Gemeinden – gestatten Sie mir hier diesen Einschub! – ist es daher
notwendig, die Städte und Gemeinden auch mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten.
(Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
Die Länder – wie im Übrigen auch die Städte und Gemeinden – vertreten daher in den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen folgende Positionen:
Erstens: Erhöhung der Ertragsanteile.
Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Länder, neben den Gemeinden, sehr viele ausgabendynamische Aufgaben – Soziales, Kinderbetreuung, Fachhochschulen und vieles andere mehr – zu erfüllen haben, fordern die Länder eine Beteiligung an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben in jenem prozentuellen Ausmaß, wie dieses bis zum 31. Dezember 2000 bestanden hat. Damit verbunden wurde in Verhandlungen angedacht, einen einheitlichen Schlüssel für alle gemeinschaftlichen Bundesabgaben beziehungsweise die Einbeziehung der ausschließlichen Bundesabgaben einzuführen – dies vor allem deshalb, weil es in den letzten Jahren Praxis wurde, dass ausschließlich Bundesabgaben erhöht und im Rahmen von Steuerreformen insbesondere jene gemeinschaftlichen Bundesabgaben gesenkt wurden, an denen Länder und Gemeinden mit einem hohen Ertrag beteiligt waren. Die Länder und Gemeinden finanzierten daher in einem hohen Ausmaß die Steuerreformen mit. An den Steuererhöhungen konnten sie aber kaum mitpartizipieren. Ein einheitlicher Schlüssel hat jedenfalls zur Folge, dass Bund, Länder und Gemeinden künftig Steuerreformen gleichermaßen gerecht zu tragen hätten.
Zweitens: Krankenanstaltenfinanzierung.
Auf Grund einer Prognose von Professor Lehner werden die Nettoausgaben der Länder für die Spitalsfinanzierung bis 2008 um 76,65 Prozent steigen. Die Länder sehen daher in der Krankenanstaltenfinanzierung den, wie man in Österreich so schön sagt, Knackpunkt in den tatsächlichen Verhandlungen. Sie fordern einerseits eine Aufhebung der bestehenden Deckelung durch den Bund und andererseits die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um zumindest den gesamten Anstieg der bereits 1994 bestehenden Unterdeckung auszugleichen, sprich zusätzliche Mittel in der Höhe von über 1 Milliarde €, wobei dabei die weiteren Steigerungen von 2002 bis 2008 noch nicht berücksichtigt sind. Darüber hinaus lehnen es die Länder strikt ab, die laufende Reform des Gesundheitswesens mit den Verhandlungen über das Finanzausgleichsgesetz zu koppeln – dies vor allem deshalb, weil dazu auch die Sozialversicherung und die Sozialpartner in die laufenden Verhandlungen eingebunden werden müssen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Der dritte wesentliche Punkt in den laufenden Verhandlungen, den Sie mir erlauben anzuschneiden, ist der Bereich der Landeslehrer.
Der Bundesminister für Finanzen geht in den Finanzausgleichsverhandlungen davon aus, dass sinkende Schülerzahlen automatisch auch sinkende Infrastrukturkosten zur Folge haben müssen, und daher ist eine Senkung der so genannten Verhältniszahl unter anderem sein erklärtes Ziel. Völlig unberücksichtigt bleibt dabei die Tatsache, dass es auf die Strukturkosten nur unwesentliche Auswirkungen hat, ob in einer Klasse
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