28 oder 26 Schüler sitzen, und des Weiteren wird völlig vernachlässigt, dass es durch den Anstieg des Durchschnittsalters bei den Lehrern zu Kostensteigerungen kommt.
Darüber hinaus stellte der Finanzminister die Übertragung der Zuständigkeit für die Landeslehrer an die Länder und damit verbunden eine ausschließliche Pauschalabgeltung durch den Bund zur Diskussion. Wozu solche Deckelungen führen können, sehen wir am besten am Beispiel der Krankenanstaltenfinanzierung bereits jetzt. Die Länder lehnen diese Vorschläge ab und fordern vielmehr – auch zur Absicherung des österreichischen Bildungsniveaus – eine ausreichende finanzielle Ausstattung für den Bereich der Landeslehrer.
Erlauben Sie mir, abschließend noch eine Bemerkung zum Stabilitätspakt zu machen.
Die Länder werden die Vorgaben des österreichischen Stabilitätspaktes 2001 hinsichtlich des Maastricht-Ergebnisses und des Schuldenabbaues in der Periode 2001 bis 2004 nur unter Ausschöpfung aller denkbaren Einzelmaßnahmen erfüllen können. Diese Möglichkeiten stehen ab dem Jahre 2005 nicht mehr zur Verfügung, sondern es werden enorme budgetäre Vorbelastungen aus diesen Einzelmaßnahmen zu verkraften sein. Es hat daher der österreichische Stabilitätspakt mit 31. Dezember 2004 auszulaufen.
Zusammengefasst möchte ich festhalten: Die finanzielle Lage der Länder hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert, und in sehr vielen Bereichen lassen sich starke Zentralisierungstendenzen feststellen. Fraglich ist, ob dies mit der Bundesstaatlichkeit noch verträglich ist. Wenn Österreich in der Realität weiterhin ein Bundesstaat bleiben soll, dann müssen die Länder sowohl im Österreich-Konvent als auch in ihrem finanziellen Spielraum durch den Finanzausgleich entsprechend gestärkt werden.
Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich
für die Einladung und bedanke mich dafür, dass Sie mir zugehört haben. –
Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
10.57
Präsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Herr Landeshauptmann, Herr Bürgermeister,
ich danke ganz herzlich für Ihre Ausführungen.
Es liegt
ein ausreichend unterstütztes schriftliches Verlangen im Sinne des § 38
Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, im Anschluss an die von
Herrn Landeshauptmann Dr. Häupl abgegebene Erklärung eine Debatte
durchzuführen. Dieses Verlangen ist genügend unterstützt, und ich werde daher
diesem ohne weiteres stattgeben.
Wir
gehen in die Debatte ein.
Zu Wort
gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
10.58
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann und Bürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Landeshauptmann, dass Sie sich zum Österreich-Konvent geäußert haben, war sicherlich nicht nur sehr erfreulich, sondern man hat auch von einem sehr kompetenten Politiker einige Anregungen auf diesem Sektor bekommen.
Es ist zweifelsohne sehr wichtig, dass die Verwaltungsreform in Österreich weiter vorangetrieben wird. Man muss aber auch festhalten, dass es zwingend notwendig ist, dass nicht zu viele Steuermittel in die Verwaltung hineingepumpt werden, denn es ist auch wichtig, dass Gelder für Investitionen zur Verfügung gestellt werden.
Herr Landeshauptmann, Sie haben auch auf das Perchtoldsdorfer Abkommen hingewiesen. Da ist es vor allem darum gegangen, den Staat schlanker zu machen, auch die
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