Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 43

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Für 2006 erhöht sich dieser Abgang auf 75 Millionen €, und für 2008 – das ist jetzt eine geschätzte Zahl – geht es in Richtung 95 Millionen €, wobei der Anteil der Steuerre­form bereits 39 Millionen € ausmacht.

Eine weitere Belastung für die Bundesländer stellt der zukünftige EU-Beitrag dar. Wir haben schon bisher eine Steigerung feststellen müssen: 2003 waren es noch 28,2 Mil­lionen, im Jahr 2004 sind es bereits 31,3 Millionen für das Land Salzburg. Und die Vorausschau: Im Jahr 2006 wird dieser Beitrag etwa 34,3 Millionen ausmachen. – Also innerhalb von drei Jahren eine Steigerung von 6,2 Millionen € für das Bundesland Salz­burg! Und man kann das dann wieder entsprechend für die anderen Bundesländer umrechnen.

Die Kosten für die Flüchtlingshilfe werden sich verdoppeln. Salzburg hat im Jahr 2004 1,7 Millionen € dafür aufgewendet. Hochrechungen und Schätzungen erge­ben, dass das Land Salzburg im Jahr 2006 3,6 Millionen € dafür aufwenden wird müssen.

Angesichts dieser Zahlen kann man natürlich mit dem Wunsch des Finanzministers nicht ganz einverstanden sein – nicht einverstanden sein aus Sicht der Länder, aber auch nicht aus Sicht der Gemeinden. Sie alle wissen – und der Herr Bürgermeister hat es hier angesprochen –, die Gemeinden sind direkt, was die Mitarbeiter angeht, einer der größten Arbeitgeber in dieser Republik, und die Gemeinden sind indirekt durch Investitionen, vor allem in die heimischen Firmen vor Ort, in die Klein- und Mittelbe­triebe, die größten Investoren in diesem Land. Daher ist es ganz wichtig, dass bei einem Finanzausgleich eine gerechte Verteilung dieser Finanzmasse erfolgt.

Es kann nicht sein – und das ist auch wieder ein Beispiel aus dem Bereich der Steuerreform –, dass, während der Bund bei den Einnahmen mit 71 Prozent beteiligt ist, die Länder mit 12,6 Prozent und die Gemeinden mit 16,4 Prozent, der Bund bei der Steuerreform nur 63,9 Prozent übernimmt. Er nimmt 71 Prozent aus den Steuermitteln, ist aber bei der Steuerreform nur mit 63,9 Prozent beteiligt. Die Länder, die nur mit 12,6 Prozent der Einnahmen beteiligt sind, sind aber mit 23,1 Prozent an der Steuer­reform beteiligt. Das ist um 10,5 Prozent mehr.

Also auch hier sollten im Rahmen des Finanzausgleichs Lösungen gefunden werden, die zu einer gerechten Verteilung führen.

Wenn man bedenkt, dass 75 Prozent der Einnahmen des Landes Salzburg, also des Gesamthaushaltes, Zuwendungen von Seiten des Bundes sind, weiß man, wie be­deutend diese Finanzausgleichsverhandlungen sind. Und wenn man weiß, dass 93 Prozent dieses Gesamthaushaltes unter Pflichtaufgaben fallen und nur 7 Prozent Ermessensausgaben sind, dann kann man sich auch vorstellen, dass, wenn sich die finanzielle Situation der Länder, aber natürlich auch der Gemeinden weiterhin ver­schlechtert, der finanzielle Spielraum, der Spielraum für Investitionen, für Aktivitäten, für Impulse für die Wirtschaft immer enger wird, und irgendwann einmal stoßen wir an eine Grenze, wo dann eben nicht mehr investiert werden kann.

Anhand dieser Zahlen lässt sich ableiten, dass in Zukunft – ich habe es bereits ge­sagt – von den Ländern und von den Gemeinden bezüglich Aktivitäten oder auch Impulse nicht mehr allzu viel zu erwarten ist – außer es gelingt, einen vernünftigen Finanzausgleich zu Stande zu bringen. Wir alle leiden in den Regionen vor Ort unter den verschiedenen Sparmaßnahmen, ob es die Schließung von Gendarmerieposten, ob es die Schließung von Postämtern ist oder was auch immer da zugesperrt wurde, Gerichte, Dienststellen der Bundesforste, Finanzdirektionen. Wir leiden sehr unter diesen Maßnahmen, und wir sollten daher trachten, dass zumindest die notwendige Infrastruktur vor Ort gegeben ist.

 


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