heißt unmittelbar Dienst am Bürger. Was sind nämlich diese öffentlichen Dienstleistungen? – Das sind Fragen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Müllentsorgung, des öffentlichen Verkehrs, der Spitäler, sehr vieles in Schulen.
Spitäler sind in hohem Ausmaß Landessache, denn Bundessache sind lediglich die Universitätslehrer, die etwa an den Universitätskliniken tätig sind. Das AKH, aber genauso die hervorragenden Universitätskliniken in Innsbruck und andere sind im Wesentlichen auch in Verwaltung der Länder. Nicht zufällig ist es nicht ausschließlich der Wunsch Wiens, sondern genauso jener Innsbrucks und anderer, dass man zur Gründung von gemeinsamen Gesellschaften in Form von Ges.m.b.Hs kommt, um so noch effizientere Verwaltungseinheiten etwa in diesem Bereich zu schaffen, durchsichtigere und in den Finanzausgaben nicht so einseitig orientierte Finanzkonstruktionen, Gesellschaftskonstruktion. Eine Ges.m.b.H. zu gründen ist natürlich auch von Vorteil für diese Stadt, weil sie nicht einseitig für den Großteil der Kosten aufkommen muss.
Die Diskussionen über die so genannten Ausgleichszahlungen des Bundes für den klinischen Mehraufwand bitte ich, sich in der Realität anzuschauen. Auch hier rufe ich als Zeugen die Innsbrucker Bürgermeisterin im gegenständlichen Fall auf, respektive den Herrn Landeshauptmann von Tirol, der ein Lied darüber zu singen weiß, was es heute heißt, mit jenem Angebot der Ausgleichszahlung für den klinischen Mehraufwand gerade bei solchen effizienten, aber natürlich auch aufwendigen Spitälern zu arbeiten.
Es gilt dies für vieles, auch für die Kinderbetreuung, auch für Sozialeinrichtungen. Es gilt diese Daseinsvorsorge für vieles und für viele, und denen gilt unser besonderer Schutz! Wenn ich mir die jüngsten Äußerungen der neuen Frau Wettbewerbskommissarin in der Europäischen Kommission zu den Fragen der Daseinsvorsorge anschaue, so befürchte ich Schlimmstes. Dieser Verantwortung, das möchte ich betonen, sind wir uns als Städte und Gemeinden im besonderen Ausmaß bewusst, wir haben auch die Pflicht dazu.
Wir haben die Pflicht, dort, wo der Markt nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse der Menschen, der Bewohner in unseren Städten und Gemeinden zu befriedigen, dafür zu sorgen, dass all dies da ist. Letztendlich sind das auch Wirtschaftsdienstleistungen, die wir zu erfüllen haben. Wir wollen das tun, dazu muss man uns allerdings auch finanziell in die Lage versetzen.
Lassen Sie mich zur Frage des europäischen Rechts, der europäischen Verfassung und deren Auswirkungen auf die österreichische Verfassung noch ein Wort sagen. Auch der Verfassungskonvent hat so seine Schwierigkeiten bei den Rahmenbedingungen. Eine davon ist zweifelsohne das europäisches Recht, eine davon ist zweifelsohne auch die europäische Verfassung, von der ich als überzeugter Europäer hoffe, dass sie möglichst bald in Kraft tritt, möglichst bald beschlossen wird.
Ich befürworte gerade als Föderalist,
gerade als Ländervertreter diese neue europäische Verfassung in besonderem
Ausmaß, denn erstmals ... (Bundesrat
Mag. Gudenus: Kennen Sie die
Verfassung schon?) – Ich hoffe, Sie kennen sie auch! (Bundesrat Mag. Gudenus: Nein! ... Das sind 870 Seiten, die kriegt man nicht
einmal im Bundeskanzleramt! ...!) – Herr Bundesrat! Ich bin gerne
bereit, Ihnen im Sinne einer Serviceleistung der Stadt Wien auf dem
Informationswege auszuhelfen – auch Ihren Bundesräten! (Heiterkeit und
Beifall bei der SPÖ.)
Sie dürfen ganz sicher sein, dass ich weiß, wovon ich rede. Da geht es nämlich nicht nur darum, das Endergebnis zu kennen, sondern ich kenne auch die einzelnen Wege dorthin. In einer Unzahl von Veranstaltungen – ich bedauere es sehr, dass sich die Freiheitliche Partei so wenig damit beschäftigt – haben wir diesen Weg nicht nur begleitet, sondern auch gestaltet. Es ist kein Zufall, dass in diesem neuen europäischen Verfassungsentwurf den Regionen und auch den Städten eine besondere Rolle einge-
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