Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

räumt wird – in diesem Sinne haben wir auch vehementest dafür gearbeitet! Den öster­reichischen Vertretern, egal von welcher Fraktion, sei auch ein besonderer Dank gesagt. Sie haben in diesem Konvent auch ausgezeichnete Arbeit im Sinne des Föde­ralismus geleistet, daher sei dies auch anerkannt.

Aber es ist dies eine wesentliche Rahmenbedingung für unsere Verfassung und auch europäisches Recht. Sehr viel haben sowohl die Gemeinden als auch die Länder als auch der Bund nach Brüssel delegiert, vieles, dessen man sich wahrscheinlich gar nicht bewusst ist. Ich habe beim vorletzten Österreichischen Gemeindetag in Wiener Neustadt darauf hingewiesen, dass man sich diesem Europa positiv zuwenden soll, denn eine Unzahl von Beschlüssen, die in Brüssel gefasst werden, haben unmittelbare Auswirkungen auf die Gemeinden und in die Gemeindestuben hinein. Dessen soll man sich bewusst sein, und mit dem soll man sich letztendlich auch auseinander setzen.

Aber es gibt ein Überschneidungsgebiet – und darauf möchte ich letztendlich hinaus –, das zwischen dem Finanzausgleich und dieser Diskussion im Europäischen Konvent besteht. Gar keine Frage, natürlich wäre es vernünftig, darüber zu diskutieren: Was sind heute staatliche Aufgaben? Welche Gebietskörperschaft hat diese Aufgaben zu erfüllen? Und letztendlich: Wie schaut die finanzielle Sicherstellung für diese Aufgaben­erfüllung tatsächlich aus? – Ausschuss X, Finanzverfassung; das wäre zweifelsohne eine vernünftige Vorgangsweise.

Es steht aber bis zu einem gewissen Grad dazu im Widerspruch, dass parallel dazu über die Verteilung der Mittel, nämlich den Finanzausgleich, Diskussionen geführt wer­den, und zeitgleich soll dies abgeschlossen sein. Das heißt, wenn das Ergebnis positiv ist und wir tatsächlich zu einer grundlegenden Neuorganisierung unseres Staates kommen, dann wird dies mit dem Ergebnis des Finanzausgleichs, das natürlich auf der alten, derzeit gültigen Verteilung basiert, nicht kompatibel sein und nicht kompatibel sein können.

Daher hat es schon vor geraumer Zeit den Vorschlag gegeben, dass man diesem Umstand Rechnung trägt. Durch eine entsprechende Abgeltung des so genannten grauen Finanzausgleichs, über den auch heute viel zu hören gewesen ist, nämlich die Erhöhung der Anteile des Bundes und die Senkung der Anteile insbesondere der Städte und der Gemeinden, aber auch der Länder, also durch einen Ausgleich – Wie­derherstellung der Geschäftsgrundlage am Beginn des letzten Finanzausgleichs – und eine Lösung der Krankenanstaltenfinanzierung hätte man zu einer entsprechenden Verlängerung des bisherigen Finanzausgleichs kommen können. Das wäre aus meiner Sicht eine vernünftige Vorgangsweise gewesen, weil es die Ergebnisse des Konvents mit der entsprechenden realen Mittelzuteilung im Finanzausgleich selbst hätte kompa­tibel machen können.

Es ist schade, dass dies nicht möglich war und abgelehnt wurde, obwohl es eine ziem­lich breite Zustimmungsfront gegeben hat. Vielleicht ist es im Interesse von manchen pädagogisch sinnvoll, dass man daran sieht, dass etwas selbst dann, wenn Landes­hauptleute bei einem Thema übereinstimmen, in diesem Land noch immer nicht Wirk­lichkeit werden muss. Auch das ist dann zur Kenntnis zu nehmen, wenn es als solches passiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte auf dies auch noch eingehen und es hier zusätzlich berichten.

Nun darf ich noch zur Frage der Werbeabgabe respektive des horizontalen Finanzaus­gleichs einige Worte sagen. Der horizontale Finanzausgleich ist traditionellerweise ein Verhandlungsgegenstand zwischen dem Städtebund und dem Gemeindebund. Wir haben uns vorgenommen – und in diesem Fall spreche ich nicht als Landeshaupt­mann, sondern als Städtebundpräsident –, der Gemeindebund und der Städtebund ge­meinsam haben sich vor geraumer Zeit vorgenommen, dass wir nicht nur eine Dis-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite