mittlung der Risken für die menschliche Gesundheit, Einräumung hoher Priorität für die Umwelt und Gesundheit in anderen Politikbereichen, Ausbau der Forschung im Bereich Gesundheit und Umwelt. – Das ist alles löblich. Aber nur deshalb, weil wir wissen, woran wir erkrankt sind, sind wir noch lange nicht gesund.
Diese Feststellung ist zwar gut, aber Gesundheit hat leider keinen Vorrang vor dem freien Warenverkehr, das ist noch nirgends festgeschrieben.
Die Kosten für die Gesundheit steigen ständig, und diese Kosten müssen wir alle gemeinsam tragen. Kostenwahrheit auch im Umweltbereich würde auf der anderen Seite die Allgemeinheit entlasten.
Feinstaub in der Luft, Nitrate im Grundwasser, Lärmbelastung, gefährliche Chemikalien, Lebensmittelzusatzstoffe: All das sind Punkte, die unsere Gesundheit beeinträchtigen können. Letztendlich profitiert davon einer oder ein kleiner Kreis, bezahlen müssen wir aber alle dafür, und zwar sowohl mit unserer Gesundheit als auch damit, dass unser Gesundheitssystem dadurch teurer wird.
Zum Punkt Lärm wäre noch zu sagen: Die von der WHO empfohlenen Richtwerte werden für den Großteil der Bevölkerung nicht gewährleistet. Meines Wissens gibt es aber für die Bevölkerung keinerlei Möglichkeit, die Einhaltung dieser Lärmrichtwerte einzuklagen. Das heißt, wenn man Glück hat, dann bekommt man Lärmschutz, aber es gibt keinen Rechtsanspruch.
Beim Feinstaub gibt es meines Wissens sehr oft Grenzwertüberschreitungen besonders im Gebiet um Wien und um Graz. Dabei wird nicht einmal flächendeckend gemessen! Und wenn man mit den Verkehrsfachleuten redet, dann sagen diese, dass sie eigentlich noch gar nicht wissen, wie das mit dem Feinstaub ganz genau ist.
Es ist auch fraglich, ob wir das Kyoto-Ziel erreichen. Nach diesem Bericht bin ich da eher skeptisch und auf Grund der Änderung des Ökostromgesetzes eigentlich noch viel mehr.
Meiner Meinung nach gehört zum Umweltschutz auch der Artenschutz und der Naturschutz, und ich habe in diesem Zusammenhang ein besonderes Anliegen. Dabei geht es – ich glaube, wir haben schon einmal kurz darüber gesprochen – um den Safaripark Gänserndorf. Auch dort gibt es geschützte Arten. Ich weiß, das sind nicht unbedingt heimische geschützte Arten, aber immerhin fallen sie unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Es geht dabei um die Versuchstiere der Firma Baxter. Diese Tiere, Affen, sind damals eigentlich nur deshalb in unser Land gekommen, weil Österreich das Washingtoner Artenschutzabkommen verspätet unterschrieben hat.
Ich meine, es gibt für den Safaripark Gänserndorf und für diese Affen dort eine gewisse Verantwortung in Bundeskompetenz. Nur: Von Seiten des Bundes hört man in dieser Causa eigentlich nichts. Was man jetzt hört ist, kommt von der BH und vom Land, nämlich, dass es vielleicht am besten wäre, die infizierten Tiere dort fachgerecht zu töten.
An dieser Stelle würde ich gerne von Ihnen, Herr Minister, wissen, ob Sie der Meinung sind, dass das im Sinne des Washingtoner Artenschutzabkommens ist. Laut Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen nämlich diese Tiere nirgendwohin ins Ausland verfrachtet werden, wo ihnen Gefahr droht. Aber man dürfte sie hier im Inland fachgerecht töten.
Des Weiteren gibt es Gerüchte, dass diese Tiere eventuell über Händler in einen Hunting Park in Südafrika abgegeben werden könnten. Ich würde hoffen, dass die CITES-Stelle da sehr vorsichtig ist.
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