Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 99

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mittlung der Risken für die menschliche Gesundheit, Einräumung hoher Priorität für die Umwelt und Gesundheit in anderen Politikbereichen, Ausbau der Forschung im Be­reich Gesundheit und Umwelt. – Das ist alles löblich. Aber nur deshalb, weil wir wissen, woran wir erkrankt sind, sind wir noch lange nicht gesund.

Diese Feststellung ist zwar gut, aber Gesundheit hat leider keinen Vorrang vor dem freien Warenverkehr, das ist noch nirgends festgeschrieben.

Die Kosten für die Gesundheit steigen ständig, und diese Kosten müssen wir alle ge­meinsam tragen. Kostenwahrheit auch im Umweltbereich würde auf der anderen Seite die Allgemeinheit entlasten.

Feinstaub in der Luft, Nitrate im Grundwasser, Lärmbelastung, gefährliche Chemika­lien, Lebensmittelzusatzstoffe: All das sind Punkte, die unsere Gesundheit beeinträchti­gen können. Letztendlich profitiert davon einer oder ein kleiner Kreis, bezahlen müssen wir aber alle dafür, und zwar sowohl mit unserer Gesundheit als auch damit, dass unser Gesundheitssystem dadurch teurer wird.

Zum Punkt Lärm wäre noch zu sagen: Die von der WHO empfohlenen Richtwerte wer­den für den Großteil der Bevölkerung nicht gewährleistet. Meines Wissens gibt es aber für die Bevölkerung keinerlei Möglichkeit, die Einhaltung dieser Lärmrichtwerte einzu­klagen. Das heißt, wenn man Glück hat, dann bekommt man Lärmschutz, aber es gibt keinen Rechtsanspruch.

Beim Feinstaub gibt es meines Wissens sehr oft Grenzwertüberschreitungen beson­ders im Gebiet um Wien und um Graz. Dabei wird nicht einmal flächendeckend gemes­sen! Und wenn man mit den Verkehrsfachleuten redet, dann sagen diese, dass sie eigentlich noch gar nicht wissen, wie das mit dem Feinstaub ganz genau ist.

Es ist auch fraglich, ob wir das Kyoto-Ziel erreichen. Nach diesem Bericht bin ich da eher skeptisch und auf Grund der Änderung des Ökostromgesetzes eigentlich noch viel mehr.

Meiner Meinung nach gehört zum Umweltschutz auch der Artenschutz und der Natur­schutz, und ich habe in diesem Zusammenhang ein besonderes Anliegen. Dabei geht es – ich glaube, wir haben schon einmal kurz darüber gesprochen – um den Safaripark Gänserndorf. Auch dort gibt es geschützte Arten. Ich weiß, das sind nicht unbedingt heimische geschützte Arten, aber immerhin fallen sie unter das Washingtoner Arten­schutzabkommen. Es geht dabei um die Versuchstiere der Firma Baxter. Diese Tiere, Affen, sind damals eigentlich nur deshalb in unser Land gekommen, weil Österreich das Washingtoner Artenschutzabkommen verspätet unterschrieben hat.

Ich meine, es gibt für den Safaripark Gänserndorf und für diese Affen dort eine gewisse Verantwortung in Bundeskompetenz. Nur: Von Seiten des Bundes hört man in dieser Causa eigentlich nichts. Was man jetzt hört ist, kommt von der BH und vom Land, nämlich, dass es vielleicht am besten wäre, die infizierten Tiere dort fachgerecht zu töten.

An dieser Stelle würde ich gerne von Ihnen, Herr Minister, wissen, ob Sie der Meinung sind, dass das im Sinne des Washingtoner Artenschutzabkommens ist. Laut Washing­toner Artenschutzabkommen dürfen nämlich diese Tiere nirgendwohin ins Ausland ver­frachtet werden, wo ihnen Gefahr droht. Aber man dürfte sie hier im Inland fachgerecht töten.

Des Weiteren gibt es Gerüchte, dass diese Tiere eventuell über Händler in einen Hun­ting Park in Südafrika abgegeben werden könnten. Ich würde hoffen, dass die CITES-Stelle da sehr vorsichtig ist.

 


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