Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 110

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wirtschaft handelte es sich um 1 388 000 €, im Bereich der Personalberatung um 749 000 €, im Bereich Marketing und Vertrieb um 1 918 000 €, im Bereich Forschung und Entwicklung um 695 000 €, im Bereich Informationstechnologie um 1 747 000 € und bei weiteren Beratungsleistungen in diesem Segment, was immer damit auch gemeint ist, um 9 699 000 €.

Hinterfragt man, wie es ausschaut mit der Stückzahl und in welcher Höhe eigentlich Aufträge vergeben wurden, so stößt man auf eisiges Schweigen. Die Unternehmen verschanzen sich dann nämlich hinter dem so genannten Betriebsgeheimnis.

Dann bezieht man sich hier auf Direktvergaben, § 27 des Bundesvergabegesetzes. Diese Direktvergaben sind kleine Aufträge, die den Schwellenwert von 20 000 € nicht überschreiten. Und das stößt – und jetzt bin ich gar nicht bei meinem Vorredner von der Österreichischen Volkspartei – vielen kleinen Unternehmerinnen und Unterneh­mern ganz schön auf, Herr Kollege! Da liest man nämlich auf einmal in einem Print­medium, dass an eine frühere Regierungskollegin des Herrn Bundesministers Dr. Bar­tenstein von der Generaldirektionsetage der Bundesbahnen ein Auftrag in der Höhe von genau 10 Prozent unter diesem Schwellenwert, konkret in der Höhe von 18 000 €, vergeben wurde. Wie das genau geschehen ist, sei jetzt dahingestellt.

Wenn man sich das ansieht und bei den vielen Gewerbetreibenden in diesen Segmen­ten ein bisschen herumfragt, dann kommt man dahinter, dass von diesen Auftragsver­gaben bei diesen Gewerbetreibenden eigentlich wenig bis gar nichts bekannt ist und gar nicht die reale Möglichkeit bestanden hat, sich auf diesem Markt zu betätigen.

Es wurden vorhin einige Zahlen vorgelesen, die sich in diesem Bericht finden. Es gab 60 Nachprüfungsverfahren und immerhin 34 Zurückweisungen. Ganz spannend dabei ist, welchen Grund man in der Bundesvergabebehörde dafür annimmt, dass es zu diesen Zurückweisungen gekommen ist: weil es an der rechtsfreundlichen Vertretung gefehlt habe.

Ich muss ganz ehrlich sagen: Man müsste im Hinblick darauf fast ein wenig den Glau­ben an diese Republik verlieren! Sonst gibt es eigentlich bei allen Rechtsschutzmög­lichkeiten – und das ist ja auch ein ganz wesentliches Element unserer Bundesverfas­sung – zum Beispiel das Instrument der Verfahrenshilfe. Es ist nämlich, wie ich glaube, einem kleinen Unternehmer oder einer kleinen Unternehmerin nicht zumutbar, sich auf ein kostspieliges Verfahren einzulassen. Dass es hier an der rechtsfreundlichen Vertre­tung gemangelt hat, heißt ja nichts anderes, als dass man hier – aus welchen Gründen auch immer – als Einschreiter darauf verzichten musste, sich eines Rechtsanwaltes zu bedienen.

Wenn mein Vorredner erwähnt hat, wie günstig die Gebühren bei diesem Verfahren sind: Wir sehen es ja – die Gebühren sind offensichtlich nicht das Einzige, was zu berappen ist, wenn man bei einem solchen Verfahren Erfolg haben will. Das wird in diesem Bericht sehr eindeutig dokumentiert.

Herr Bundesminister! Dieser Bericht wird von unserer Fraktion zustimmend zur Kennt­nis genommen, denn die Zahlen entsprechen den Tatsachen.

In der Europäischen Union – und wir bekennen uns zu diesem Rechtssystem – wird die Auffassung vertreten, dass das Ziel der europäischen Regelung die Transparenz der Auftragsvergabe, der freie Wettbewerb sowie die Gleichbehandlung der Bewerber und Bieter untereinander sind und dass die nationale und die europäische Wirtschaft davon profitieren sollen. Ich glaube, davon sollten wir wirklich profitieren! Aber dorthin ist noch ein Stück Weges zurückzulegen.

Ich meine, Herr Bundesminister, dass das Rechtsschutzsystem gerade für kleine Un­ternehmerinnen und Unternehmer bei uns hier durchaus noch sehr ausbaufähig ist. –


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